genügt eine Kopie der AU per Email
Genügt es wenn man eine Kopie der Au,per Email an den Arbeitgeber schickt,dann das Orginal entweder per Post oder durch eine andere Person nachreicht???
Antworten (3)
Nicht jeder hat eine andere Person, die die AU persönlich vorbeibringen kann und nicht jeder hat zuhause einen Scanner und nicht immer ist der Arbeitsplatz am Wohnort. So wie ich dieses Urteil verstehe, bedeutet es daher, dass die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag gelten muss - es ist realitätsfern, dass sie auch bereits am ersten Krankheitstag beim Chef sein muss. Im Normalfall sollte es reichen, wenn du dem Chef telefonisch mitteilst, dass Du krank bist, bereits beim Doc warst (oder gleich zum Doc gehen wirst) und dass Du die AU mit der Post schickst. Aus der AU geht dann hervor, dass du an dem Tag wirklich krank warst und nicht nur blau gemacht hast.