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Gast

Gerichtliche Ladung dls Zeuge

Habe zu einer Strafsache eine Ladung bekommen ,bei der ich nicht gegenwärtig war . Habe lediglich mir zugespielte Videoaufzeichnung der Polizei zur Verfügung gestellt . Kann ich die Zeugenaussage abwenden ,weil mutmaßlich die Täter in meiner Wohn- und Arbeitsumgebung wohnen und ich so der Gefahr von Racheakten ausgesetzt bin ?
Frage beantworten Frage Nummer 3000284268 Frage melden

Antworten (2)
dschinn
bla bla, immer fehlen die wichtigsten Daten

WER hat dich geladen und WARUM?
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Skorti
Nein, du kannst die Zeugenaussage nicht "abwenden". Du kannst, wenn du nicht erscheinst und das Gericht deine Aussage für wichtig hält auch polizeilich vorgeführt werden. (Kommt gut, wenn ein Streifenwagen bei deinem Arbeitgeber vorfährt und dich abführt. )
Das ist aber noch die harmlose Auswirkung, peinlich aber harmlos. Es kann nämlich auch teuer werden, wenn du nicht erscheinst und wegen dir ein zusätzlicher Sitzungstag anberaumt werden muss, kann es sein, dass gegen dich ein Ordnungsgeld verfügt wird, dazu kann sein, dass du die Kosten für den zusätzlichen Tag bezahlen darfst. (Richter, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Saalmiete, Zeugengeld für Zeugen, die ein zweites Mal erscheinen müssen etc. )
Besonderen Spaß verspricht dann die Ordnungshaft, wenn du das Ordnungsgeld nicht zahlen kannst.
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