MarciMarc
Wie kann ich rechtlich gegen einen mündlichen Kaufvertrag angehen? Ich habe keine Zeugen, es steht also Aussage gegen Aussage!
Antworten (4)
Dass keine Zeugen vorhanden sind, ist selbstverständlich nicht besonders gut. Es müssten mehr Angaben zur Verfügung stehen, um eine aussagekräftige Antwort geben zu können. Beispielsweise wäre es wichtig zu wissen, ob die gegnerische Partei über Zeugen verfügt. Ansonsten steht selbstverständlich Aussage gegen Aussage. Man sollte zur Sicherheit, einen Anwalt mit der Wahrung der Interessen beauftragen.
Am sichersten ist es, wenn man einen Anwalt zu Rate zieht, der die Interessen vertritt. Wenn die gegnerische Partei ebenfalls über keinerlei Zeugen verfügt, wird nach reiner Aktenlage entschieden werden bzw. wer von beiden die besseren Argumente vorweisen kann und, leider, glaubwürdiger erscheint. Man müsste wissen, um was für eine Art Kaufvertrag es sich handelt, ob ggf. ein Gutachter zum Tragen kommen könnte.
Um zu erfahren, ob und wie man rechtlich gegen einen mündlichen Kaufvertrag angehen kann, sollte man einen Rechtsanwalt befragen. Dieser kann genau Auskunft geben, wie man dagegen angehen kann und was man für Anträge stellen muss. Es gibt jedoch auch die Möglichkeit sich bei einem Rechtspfleger bei Gericht genaue Informationen darüber zu hohlen.