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Gast

Geschäftsgebühr erhöht nach Begleichung

Guten Tag,
Schön,daß man hier eine Frage stellen kann.
Sachverhalt; RA Schreiben erhalten mit Forderungsaufstellung. Incl. Geschäftsgebühr, Postentgelt etc. Rechnung wurde komplett beglichen. Nach nun 2 Wochen später erneut Schreiben mit erhöhten Gebühren und Hinweis es sei nicht alles bezahlt, was natürlich nicht stimmt. Kann ein RA im Nachhinein nochmal kassieren, nachdem er schon bezahlt wurde?
Bitte kurze Rückmeldung. Danke.
Frage beantworten Frage Nummer 3000294676 Frage melden

Antworten (13)
Vandit
Ja klar, warum denn nicht? Oder hat der RA geschrieben, dass mit dem Ausgleich der ersten Rechnung keine weiteren Forderungen gestellt werden?
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wokk
Vandit warum hast du Zugang zum Archiv und ich nicht?
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rayer
Der Rechnungssteller kassiert nicht noch einmal, sondern die korrekte Summe. Da dies auch steuerrechtliche Auswirkungen hat, ist es absolut richtig bei einer falschen Berechnung von Leistungen diese nachzufordern. Gerade bei Anwälten die in überwiegend festgesetzten Gebührenordnungen bezahlt werden ist es absolut zulässig und notwendig die Rechnung zu korrigieren um nicht mit dem Finanzamt Ärger zu bekommen. Der Fiskus impliziert ein Steuervermeidungsversuch und ist da nicht gerade zimperlich.
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Vandit
Wahrscheinlich handelt es sich nicht um eine "falsche" Berechnung, sondern die 2. Rechnung betrifft Gerichtskosten usw. Das kann man allerdings als Rechnungsempfänger selbst gut erkennen.

Falls das nicht der Fall ist, sollte man zuerst beim RA nachfragen, denn kein Nutzer hier hat die Rechnungen vor sich.
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Vandit
@wokk, wenn Du eine Frage geöffnet hast, sind rechts unten die neuesten Fragen.
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ingSND
Naja, manchmal geht es so im Leben: man vertut sich. Das passiert auch bei einer Rechnung und auch einem Rechtsanwalt. Soll nicht, aber wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein.
Hier wurde offensichtlich der Irrtum bemerkt und die ursprünglich fehlerhafte Rechnung korrigiert. Die ist höher, daher wird die Differenz nachgefordert (die Du natürlich noch nicht bezahlt hattest, wie auch?). Die Vorgehensweise, eine irrtümlich falsche durch eine richtige Rechnung zu ersetzen, ist zulässig.
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rayer
"Nach nun 2 Wochen später erneut Schreiben mit erhöhten Gebühren und Hinweis es sei nicht alles bezahlt."
Eindeutiger kann man wohl eine falsche Berechnung nicht ausdrücken.
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wokk
Danke für den Hinweis.
Weil unter "Neueste Fragen" war nichts Neues und beim klicken auf das Archiv gibt es nur eine Fehlermeldung. Ausserdem ist Deine Antwort erst jetzt sichtbar.
Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Adminchen einen Programmierer einstellen sollte . . .
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Matthew
Wenn es sich um die Korrektur eines Fehlers handelt, sollte das aber zumindest verständlich erläutert sein.
Und wenn es sich bei der erhöhten Gebühr um die Gebühren des Anwalts handelt, , fände ich es zumindest keinen besoners guten Stil, wenn man höhere Gebühren nach einem Fehler fordert, auch wenn das rechtlich zulässig ist.
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rayer
Der Projektingenieur Matthew hat im September, die Homeoffice Stunden für August eingereicht, im Oktober hat man ihm die berechnete Arbeitszeit vergütet. Heute fällt ihm auf, dass er 2 Stunden im August vergessen hatte zu berechnen. Aufgrund seines besonders guten Stils verzichtet er auf Geltendmachung der Forderung und verbucht den Fehler als eigenes Versagen.
Löblich. So wünscht man sich die Mitarbeiter.
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Vandit
"Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das Adminchen einen Programmierer einstellen sollte . . . "
Was dringend notwendig ist. Dann wäre ich evtl. auch nicht mehr doppelt vorhanden.

Und was den Fragensteller und seine "Eindeutigkeit" angeht. Ich gehe davon aus, wenn man eine solche Frage hier und nicht dem Rechnungssteller stellt, liest man evtl. auch nicht so genau, worin sich alte und neue Rechnung unterscheiden oder ob es sich gar um eine weitere Rechnung handelt.
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rayer
Interpretation ist immer ein Irrweg.
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Matthew
Jedes Verständnis beruht immer auch auf Interpretation.
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