Gewährleistung Kopfdichtung
Nach Zahnriemwechsel ist 2 Tage später die Kopfdichtung gerissen, darau hin wurde das Auto auf Garantie repariert. Nun nach über einem Jahr ist die Kopfdichtung wieder undicht und der Motor (Temperaturanzeige voll rot) wird heiß. Nun meine Frage:"Muß die Werkstatt für die neue Kopfdichtung aufkommen"? Auto fährt aber noch, NOCH. Ich lasse es auch stehen, aber ich brauche es unbedingt für die Arbeit.
Antworten (3)
Selber zu blöd zum Googeln, Rocktan. Aber dann wie so oft Bullshit absondern... ing hat Recht: "Gewährleistung: Gesetzlicher, bedingungsloser Anspruch des Kunden gegen die Werkstatt. Frist: zwei Jahre, kann auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, die Werkstatt muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Kann sie das nicht, muss sie den Schaden zahlen oder gratis beheben. Vom siebten Monat an ist der Kunde beweispflichtig." 1. Treffer....
Reparaturleistungen gelten als Werkverträge oder Dienstleistungen, für die grundsätzlich auch eine gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 2 Jahren besteht (ausgenommen wieder Verschleiß und unsachgemäße Handhabung). Diese darf aber auf ein Jahr verkürzt werden, was von den meisten Anbietern von Reparaturleistungen in Anspruch genommen wird (fragen Sie nach den AGB). Während der Gewährleistungszeit hat der Reparaturbetrieb die Verpflichtung zur kostenlosen Nachbesserung. Auch hier ist wichtig, dass man mit einem Reparaturvertrag oder einer Quittung die durchgeführte Reparatur belegen kann.
Der Verlust von Kühlwasser muß aber nicht grundlegend durch ne defekte Kopfdichtung kommen. Kühler undicht durch evtl. Steinschlag, Schlauch irgendwo undicht, Riss im Ausgleichsbehälter, Wasserpumpe undicht. und vieles mehr...