Juliane Newman_1977
Welche Mängelarten bei bestellter Ware greifen auch noch nach der Rückgabefrist?
Antworten (5)
Die Mängel müssten aufzeigen, dass Du grob hinters Licht geführt worden bist. Denkbar wäre also ein klassischer Betrug. Der Händler hat dir etwas verkauft, dass dem eigentlich gehandelten Objekt nicht mal annähernd gerecht wird und somit seine Funktion nicht erfüllen kann.
Ich denke mal, das gilt nur für verdeckte Mängel, die bei Übergabe der Ware nicht erkennbar waren. Hier hast Du als Verbraucher für zwei Jahre eine Gewährleistung, musst aber beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe bestand und für Dich nicht erkennbar war.
Eine Rückgabefrist gibt es sowieso nur bei Geschäften, die per Telefon oder Internet oder an der Haustür abgeschlossen wurden, weil man da die Ware vorher nicht prüfen kann. Sie ist unabhängig von Gründen und muss innerhalb der Frist erfolgen. Bei Mängeln greift die Garantie, und die gilt bei allen beschädigten Neuwaren zwei Jahre, anders lautende Klauseln sind ungültig.
Alle vorstellbaren.
Wieso sollte irgendeine Art von Mangel nicht "greifen", solange die Ware existent ist?
Wieso sollte irgendeine Art von Mangel nicht "greifen", solange die Ware existent ist?