Gewohnheitsrecht fur Wohnraumnutzung?
Betreffende Person bezieht Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Wohnung von 63 qm ( nach Richtlinie 50 nur möglich), bei Kaltmiete von 305 Euro würde bis dato mit Sohn zusammen ( Bedarfsgemeinschaft) seit13 Jahren bewohnt..
FRAGE: Darf nach Auszug des Sohnes betreffende Person weiterhin in besagter Wohnung verbleiben? Gibt es so etwas wie Gewohnheitssrecht?
FRAGE: Darf nach Auszug des Sohnes betreffende Person weiterhin in besagter Wohnung verbleiben? Gibt es so etwas wie Gewohnheitssrecht?
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