Helga Schwarz
Ich wohne seit 5 Jahren ohne Mietvertrag als Untermieter in einer WG. Darf mich der Hauptmieter eigentlich ohne Kündigsfrist rausschmeißen?
Antworten (6)
Ja, am Schlafittchen. Du hast keinen Vertrag. Der kann die Polizecken holen und dich wegen Hausfriedensbruchs mitnehmen lassen. Geh lieber freiwilig und mach den Fehler nicht wieder.
Du meinst, ohne schriftlichen Mietvertrag. Das ist nicht dasselbe wie keinen Mietvertrag zu haben! Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Wenn ihr euch also seinerzeit über die wesentlichen Eckpunkte (Gegenstand der Vermietung, Preis…) einig geworden seid, habt ihr auch ohne Schriftform einen gültigen Mietvertrag geschlossen. Der unterliegt mangels abweichender Regelungen dann den gesetzlichen Kündigungsfristen, wie sie im BGB geregelt sind. In der Regel betragen die drei Monate, abweichend 14 Tage zum Monatsende, wenn das Zimmer überwiegend möbliert vermietet wurde.
Inzwischen nicht mehr. Durch die lange Wohnzeit gilt das Gewohnheitsrecht. Bist du auch an der Adresse gemldet? Das wäre ein guter Beweis für die Zeit, die du da wohnst. Außerdem sind auch mündliche Verträge rechtlich bindend. Mit den Zahlungen der Miete kannst du den Vertrag auch beweisen.
Ohne einen Mietvertrag hast Du keinerlei rechtlichen Rückhalt um gegen irgendwas vorzugehen. Ohne Vertrag wohnst Du da offiziell nicht mal. Du kannst ohne einen gültigen Mietvertrag ja auch nicht dort gemeldet sein. Insofern kann der Hauptmieter Dich natürlich fristlos rauswerfen. Kündigen kann er ja kein Mietverhältnis, da ja offiziell garkeins besteht.
Die Kündigungsfrist ist durch den Mietvertrag festgelegt. Von einem Grundrecht auf Kündigungsfrist habe ich noch nichts gehört. Meiner Meinung nach besteht ohne einen Vertrag nicht einmal ein Mietverhältnis. Dein Vermieter kann dich also ohne jeden Grund auf die Straße setzen, wann immer es ihm passt.