XSchubbeX
Gibt es allgemeine Fristen, bis wann Urlaubsanträge in Firmen eingereicht sein müssen? Geht sowas grundsätzlich auch nachträglich?
Antworten (9)
Da der Arbeitgeber den Arbeitsausfall des Urlaubers z.B. durch Vertretung, kompesieren muß, sollte man ihm die Möglichkeit geben sich um Vertretung / Ersatz zu bemühen. Urlaub muß grundsätzlich vorab genehmigt werden, ein nachträglich eingereichter Urlaubs"antrag" ist eine Zumutung gegenüber dem AG und den Kollegen.
an Alex64:
Das ist im Tarifrecht, bei den IHKs und sonstigen Arbeitgeberverterungen und im überwiegenden Teil der Arbeitsverträge so festgelegt.
Es liegt in der Natur eines "Antrags" daß dieser vorab zu stellen ist. Wenn sich jedoch z.B. die Rückreise vom Urlaubsort verzögert, weil der Flug ausfällt oder verschoben wird und der AN dadurch bedingt, unverschuldet, erst verspätet am Arbeitsplatz erscheinen kann, ist sicher auch, ausnahmsweise, eine nachträgliche Genehmigung möglich.
Das ist im Tarifrecht, bei den IHKs und sonstigen Arbeitgeberverterungen und im überwiegenden Teil der Arbeitsverträge so festgelegt.
Es liegt in der Natur eines "Antrags" daß dieser vorab zu stellen ist. Wenn sich jedoch z.B. die Rückreise vom Urlaubsort verzögert, weil der Flug ausfällt oder verschoben wird und der AN dadurch bedingt, unverschuldet, erst verspätet am Arbeitsplatz erscheinen kann, ist sicher auch, ausnahmsweise, eine nachträgliche Genehmigung möglich.
In welchem Tarifrecht?
Und was hat ein Arbeitsvertrag mit "allgemein" zu tun?
Versteh mich nicht falsch - "allgemein" geregelt (i.S.,v. z.B. einem Gesetz, wie es mit "UrlaubsANTRAG und "Annahme" durch den AG im BGB allgemein mit den Fristen für Angebot und Annahme der Fall ist) ist das Thema eben nicht, es bedarf im jeweiligen Einzelfall der Wertung durch den AG.
Es ist in den meisten Firmen z.B. durchaus möglich, einzelne Tage Urlaub von zu Hause aus für den selben Tag MÜNDLICH zu beantragen und nachträglich schriftlich zu fixieren.
Unabhängig davon ist das Thema, wie sich ein entsprechendes Verhalten auf das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten auswirkt.
Und was hat ein Arbeitsvertrag mit "allgemein" zu tun?
Versteh mich nicht falsch - "allgemein" geregelt (i.S.,v. z.B. einem Gesetz, wie es mit "UrlaubsANTRAG und "Annahme" durch den AG im BGB allgemein mit den Fristen für Angebot und Annahme der Fall ist) ist das Thema eben nicht, es bedarf im jeweiligen Einzelfall der Wertung durch den AG.
Es ist in den meisten Firmen z.B. durchaus möglich, einzelne Tage Urlaub von zu Hause aus für den selben Tag MÜNDLICH zu beantragen und nachträglich schriftlich zu fixieren.
Unabhängig davon ist das Thema, wie sich ein entsprechendes Verhalten auf das Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten auswirkt.
Das ist von Firma zu Firma unterschiedlich. Früher war es noch strenger geregelt und man musste bis zu einem bestimmten Zeitpunkt seinen gesamten Jahresurlaub einreichen. Heute sind die meisten Betriebe sehr viel flexibler - und das ist gut so. Ich kann und möchte nicht so weit im Voraus planen.
Wenn Du neu in dem Unternehmen bist, empfehle ich Dir Dich zu informieren z. B. bei Kollegen. Wenn Du das nicht magst, dann kannst Du 3 Monate vor Ende des Jahres Deinen Urlaubswünsche vorlegen. Die sind aber nicht verbindlich, da alle anderen dass ja auch machen werden. Generell gilt die Urlaubsregelung in dem Unternehmen. Frage im Lohnbüro nach oder beim Chef.
Allgemeien Fristen kenne ich dafür nicht. In den meisten Firmen ist es üblich, dass der Antrag 14 Tage vor dem Urlaubsantritt gestellt werden und mindestens eine Woche vorher vom Chef genehmigt sein muss. In Sonderfällen/Notfällen kann es auch mal kurzfristig sein. Nachträglich den Antrag zu stellen geht grundsätzlich nicht. Das muss vorher mit dem Chef vereinbart sein.
Das ist von Firma zu Firma und Chef zu Chef unterschiedlich. Und natürlich hängt es auch von der Art der Arbeit ab!