MRSTEINHAUER
Gibt es in Deutschland so etwas wie eine Anschnallpflicht für Hunde? Oder eine Regelung, die besagt, dass sie in irgendeiner Weise abgegrenzt sein müssen, z. B. hinter einem Netz im Kofferraum? Wie sieht es in anderen Ländern damit aus?
Antworten (3)
Ein Hund gilt im verkehrsrechtlichen Sinn als Ladung, und die muss gesichert sein. Eine Anschnallpflicht gilt nicht unbedingt, prinzipiell könnte man das Tier auch hinter Gitter - oder auch eben hinter einem Netz - im Kofferraum halten. Sicherst du nicht, gilt das als Verkehrsverstoß.
Hunde geltend in verkehrsrechtlicher Hinsicht als Ladegut und müssen dementsprechend sicher untergebracht sein. Kommt es zu einem Unfall, weil der Hund den Fahrer beim Bremsen gehindert hat, dann ist der Fall eindeutig klar. Jeder Hundebesitzer sollte deshalb zumindest eine Hundebox oder ein Netz haben.
Anschnallen mußt du das Tier nicht. Das würde auch etwas komisch aussehen, Aber sichern ist Vorschrift. Ein Trenngitter im Kofferraum ist da die beste Alternative, denn ein Hundebox müßtest Du entsprechend sichern, dass sie im Fall einer Bremsung nicht zum Geschoss wird. Die Regelungen im Ausland sind nicht einheitlich. Ich würde mich vorher im Fremdenverkehrsamt erkundigen.