Antworten (5)
Nein, gibt es nicht. Maßgebend ist die Vereinbarung im Mietvertrag. 18 ° C werden von den Gerichten für unzureichend gehalten. 20 - 22 ° seien angemessen, zumindest in der Zeit von 7.00 bis 23.00 Uhr. Wenn der Vermieter vorheizt, kannst du nur über Thermostatventile regulieren.
Normalerweise ist es jedem Mieter selbst überlassen, wie hoch er seine Heiung stellt. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass kein Frost bzw. Einfrieren der Wasserleitungen möglich ist. Ich finde es ökologisch sehr vernünftig lieber eine Strickjacke anzuziehen, als die Heizung aufzudrehen - bleib auf deinem Kurs!!!
Da kann der Nachbar aber nicht wirklich etwas gegen tun. Wenn er es wärmer möchte, muss er eben mehr heizen. Du darfst dich ja auch wohlfühlen. Bedenke aber, dass die Nachbarn auch für dich mitheizen, verstehen kann ich seinen Ärger schon. Lass es aber nicht zu kalt werden, sonst gibt es Schimmel.
@toller_heiko: Es ist dem Mieter nur in den Grenzen der zur Verfügung stehenden Vorlauftemperatur möglich, so warm zu machen, wie er das möchte.
Der Vermieter oder der von ihm Beauftragte stellt die Vorlauftemperatur ein. Und da wären wir bei den von Starmax beschriebenen Richtlinien. Mittlerweile müssen solche Heizungsanlagen Außenfühlergesteuert sein, es kann aber sein, dass die Heizung bei 2-3 kalten Tagen nicht anläuft, dann kannst du in deiner Wohnung aufdrehen, soweit du willst, wird es nicht wärmer.
Der Vermieter oder der von ihm Beauftragte stellt die Vorlauftemperatur ein. Und da wären wir bei den von Starmax beschriebenen Richtlinien. Mittlerweile müssen solche Heizungsanlagen Außenfühlergesteuert sein, es kann aber sein, dass die Heizung bei 2-3 kalten Tagen nicht anläuft, dann kannst du in deiner Wohnung aufdrehen, soweit du willst, wird es nicht wärmer.