Antworten (4)
Ja, die gibt es. Wenn die Mauer direkt am Rand des Grundstücks stehen soll, darf sie eine gewisse Höhe nicht überschreiten. Ansonsten gilt sie als Bauwerk und muss, wie das Haus selbst, den Abstand zum Nachbarn einhalten. Also zwei Meter Abstand oder ein Meter Höhe.
Natürlich gibt es eine Richtlinie. Es gibt in Deutschland für alles eine Richtlinie.
Wie es bei Dir vor Ort um diese bestellt ist, wird Dir Dein zuständiges Bauamt sagen können.
Wie es bei Dir vor Ort um diese bestellt ist, wird Dir Dein zuständiges Bauamt sagen können.
Das kommt auf die Nähe zum Nachbargrundstück an. Manchmal ist Grenzbebauung erlaubt, dann darf die Mauer 1,80 hoch sein, wenn der Nachbar einverstanden ist, auch bis zu 2 Meter. Alles was darüber liegt benötigt eine Baugenehmigung. Ist keine Grenzbebauung erlaubt, muss die Mauer mindestens 3 Meter vom nächsten Gebäude entfernt sein.
Nach § 6 Abs. 10 BauO darf die Mauer nicht höher als zwei Meter sein. Mit dieser Zahl sollte man aber jedenfalls sehr gut auskommen können. Zudem sind eventuell dem Nachbar Zugeständnisse zu machen oder der allgemeinen baulichen Umgebung. Man sollte vor dem Planen mit den Leuten sprechen.