elfigy
Gilt ein Blitzschlag, der einen Menschen verletzt, als Unfall?
Ich stelle die Frage deshalb, weil ich wissen will, ob bei bleibenden Schäden eine Unfallversicherung zahlen muss. Rein Interessehalber, bis jetzt hat mich noch keiner getroffen. In der Zeitung stand, es gab die Tage sogar Schwerverletzte.
Antworten (6)
elfigy,
du nimmst doch wohl nicht an, dass du hier eine rechtlich relevante Antwort findest?
Ist dein Rechtsanwalt vom Blitz getroffen oder lebt mit seiner neuen Tussi auf den Bahamas?
Da soll dich doch der Blitz beim Scheißen treffen.
du nimmst doch wohl nicht an, dass du hier eine rechtlich relevante Antwort findest?
Ist dein Rechtsanwalt vom Blitz getroffen oder lebt mit seiner neuen Tussi auf den Bahamas?
Da soll dich doch der Blitz beim Scheißen treffen.
Danke für den frommen Wunsch, den du mir zukommen lässt.
Wenn ich einen Rechtsanwalt brauche, werde ich einen finden.
Ich wollte eher wissen, wie die User das einschätzen. Unfall oder höhere Gewalt.
Und nun beruhig dich wieder, nicht daß du einen Herzkasper kriegst und du noch vor deiner Frau ins Gras beißt und sie dann nicht weiß, wohin mit deiner Leiche.
Wenn ich einen Rechtsanwalt brauche, werde ich einen finden.
Ich wollte eher wissen, wie die User das einschätzen. Unfall oder höhere Gewalt.
Und nun beruhig dich wieder, nicht daß du einen Herzkasper kriegst und du noch vor deiner Frau ins Gras beißt und sie dann nicht weiß, wohin mit deiner Leiche.
Der sprichwörtliche "Blitz aus heiterem Himmel" wäre IMHO höhere Gewalt (Unvorhersehbar und unabwendbar). Ein Blitz während eines Gewitters dagegen (vorhersehbar) ein Unfall. Gegebenenfals könnte ich eine Versicherung aber wohl auf Fahrlässigkeit berufen.