Karegner_232
Gilt es als Aufsichtspflichtverletzung, wenn der Lehrer meiner Tochter während einer Klassenarbeit das Klassenzimmer verlässt?
Antworten (4)
Kein Lehrer hat während einer Klassenarbeit das Klassenzimmer zu verlassen. Im normalen Unterricht ist das keine Aufsichtspflichtverletzung, bei einer Klassenarbeit auch nicht. Aber es wird dann kräftig abgeschrieben, das geht gar nicht.
Nein. Es sei denn, es handelt sich um eine Klasse mit Kindern, bei denen eine besondere Sorgfaltspflicht gilt. Im Schulkinderalter darf sich der Lehrer darauf verlassen, dass er den Raum kurz (!)verlassen kann, ohne dass es gleich zur Katastrophe kommt. Er darf die Kinder aber z. B. nicht in der Schwimmhalle allein lassen. Das ist jedenfalls mein Stand der Dinge.
Eigentlich ist es ja Gang und Gebe, dass ein Lehrer während des Unterrichtes auch einmal kurz den Klassenraum verläßt. Sicherlich ist es aber davon abhängig, wie alt die Schüler sind. Sind es Erstklässler kann man dieses Verhalten durchaus kritischer betrachten, als wenn es sich um Oberstufenschüler handelt.
Prinzipiell ja. Es wird bei Einzelfällen aber keinen interessieren. Wenn der Lehrer das aber regelmäßig oder gar provozierend macht, wird er Probleme bekommen, sofern sich jemand beschwert oder sogar einer seiner Schüler verletzt wird, während er nicht im Raum war. Es gehört zu seinen Pflichten, den Leistungsnachweis den Regeln entsprechend ablaufen zu lassen.