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Gast

Habe auf dem Kontoauszug eine Überweisung drauf die ich nicht getätigt habe wie bekomm ich das Geld wieder zurückzahlen

Frage beantworten Frage Nummer 3000124170 Frage melden

Antworten (6)
StechusKaktus
Überweisungen kannst du nicht zurückholen. Sieh dir genau an, was wofür an wen bezahlt wurde. Vielleicht kommst du ja doch noch drauf, wofür du das Geld ausgabst.
Falls du sicher bist, dass nicht DU das Geld überwiesen hast, sprich mit der Bank, um ggf. Das Konto zu sperren.

Falls du einen Bankeinzug meinst, ist alles sehr einfach. Dann kannst du das Geld einfach zurückbuchen lassen.
Deshalb im Zweifel stets per Bankeinzug bezahlen!
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Cheru
Im konkreten Fall meint der Gast, die Überweisung nicht selbst beauftragt zu haben. In diesem Fall darf die Bank die Überweisung auch nicht ausführen.

Ich hatte vor Jahren so einen Fall mit einem Überweisungsträger mit gefälschter Unterschrift. Die Bankfiliale meinte dazu : "Ihr Pech!" Ein Brief an die Zentrale in FFM hat sie rasch umgestimmt: Der Vorstand meinte, dass die (größte deutsche) Bank solche Aufträge nicht ausführen darf und das Geld erstattet.

Daher mein Rat: Anwalt oder Brief an die Zentrale der Bank mit der Bitte um Aufklärung.
Hast Du hingegen den Auftrag doch erteilt, ist die Kohle weg, so wie ing bereits geschrieben hat.
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StechusKaktus
@rayer: Ing hat Recht und Cheru auch und es gibt keinen Widerspruch zwischen beiden.

1. Wenn der Bank ein Fehler nachgewiesen werden kann (z.B. Unterschrift nicht geprüft), dann haftet die Bank und ersetzt dir den Schaden. Das hat NICHTS mit einer "Rücküberweisung" zu tun.

2. Wenn der Bank kein Fehler nachgewiesen werden kann, bleibt nur der Weg, den Empfänger um Rückzahlung zu bitten. Die Bank kann keine Rücküberweisung (anders als bei der Lastschrift) vornehmen.
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Cheru
Zur Ergänzung im Sinne von "lesen" und "Vorteil":

§ 675u BGB regelt den Fall einer nichtautorisierten Zahlung: Danach hat eine Bank den Zahlungsbetrag unverzüglich und kostenlos zu erstatten.

Ob diese Erstattung eine Rücküberweisung oder ein Zurückholen ist, scheint für den Gesetzgeber ohne Belang zu sein.

Eine Frist dafür wird nicht genannt. Insofern ist die Aussage "mindestens vier Wochen" nicht falsch.
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Tom Bombadil
Das wäre ja noch was, wenn der Kunde dafür haften muss, wenn die Bank die Unterschrift auf der überweisung nicht richtig überprüft. Soweit sind wir zum Glück noch nicht mit dem Verbraucherschutz.
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Cheru
Es gibt ein unerbauliches Urteil in einem Fall, bei dem die Unterschrift recht originalgetreu gefälscht war: Die Bank wurde deswegen von der Haftung freigestellt.

Also am besten nur Onlineüberwesungen mit Photo-TAN machen.
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