Habe Geld gutglaubig verliehen mit Schuldanerkenntnis Gerichte sagen ich bekomme nichts zurück
Habe einer Dame gutgläubig Geld geliehen, dafür habe ich ein Schuldanerkenntnis bekommen, aber ich habe versucht es zurück zu bekommen Landgericht und Oberlandesgeric ht Oldenburg lehnt es ab mein Geld einzuklagen. Ich war Mieter in Ihrem Haus und Sie hat mir vorgelogen Sie sei zu Unrecht von der Volksbank und von einem Notar betrogen worden, da Sie wusste das ich aus einer Abfindung Geld bekomme hat Sie mich belogen um an das Geld zu kommen. Habe eine Vereinbahrung von Ihr bekommen (Handschriftlich) das ich das Geld zu beanspruchen habe und beim verkauf des Hauses mein Geld zurück bekomme. Das Haus ist verkauft und alle Klagen bei Gericht bringt nichts. Heute weis ich das diese Dame in Ihrem Leben nur andere Leute betrogen hat.
Antworten (3)
Hallo Gast,
"Heute weis ich das diese Dame in Ihrem Leben nur andere Leute betrogen hat."
Ja, wen denn sonst?
Hinterher hat es immer vorher gewusst... Kopf hoch, solange es noch geht. Wenigstens hast noch ne Geschichte zu teilen.
"Heute weis ich das diese Dame in Ihrem Leben nur andere Leute betrogen hat."
Ja, wen denn sonst?
Hinterher hat es immer vorher gewusst... Kopf hoch, solange es noch geht. Wenigstens hast noch ne Geschichte zu teilen.
Oben schreiben Sie, dass Landgericht und OLG eine Klage ablehnen. Was sagt Ihr Anwalt dazu?
Unten schreiben Sie, "klagen bei Gericht bringt nichts". Was sind die Urteilsbegründungen?
Unten schreiben Sie, "klagen bei Gericht bringt nichts". Was sind die Urteilsbegründungen?