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Herma108294

Habe ich als Patient das Recht, meine Patientenkartei beim Arzt einzusehen? Kann ich auch die Herausgabe verlangen?

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Antworten (5)
Alex64
Deine Kartei nicht - wie wäre es mit der Akte?
Und die Herausgabe der Akte nicht.
Aber eine Kopie davon.
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antwortomat
1. Ja
2. Nein
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Sookie
Auf alle Fälle kann ein neubehandelnder Arzt die Einsicht und Herausgabe der kompletten Patientenakte verlangen. Als Patient selber hat man oftmals schlechte Karten, da der Arzt nicht zur Herausgabe verpflichtet ist. Eine Ausgabe gibt es allerdings: Ein privatversicherter Patient kann seine Akte nach jeder Behandlung, wenn er es wünscht, mitnehmen.
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Noby_dick
Jeder Arzt ist dazu verpflichtet eine Patientenakte anzulegen und alle Befunde, Gespräche, verschriebene Medikamente, verordnete Therapien, Überweisungen, etc. darin schriftlich festzuhalten. Als Patient haben Sie jederzeit das Recht auf Einsicht in Ihre persönliche Akte. Ein Recht auf Herausgabe haben Sie jedoch nicht. Wechseln Sie jedoch den zuständigen Arzt, so können Sie verlangen, dass relevante Informationen an Ihren neuen Arzt weitergeleitet werden.
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Ronny Huber
Ein Patient hat das Recht sein Krankenakte beim Arzt einzusehen. Wenn der Arzt diese nicht zeigen will oder kann, aus zeitlichen Gründen z.B., dann kann der Arzt auch eine Kopie Ihrer Krankenakte machen. Diese Kopien müssten Sie aber dementsprechend honorieren. Der Arzt ist aber nicht verpflichtet die Krankenakte dem Patienten auszuhändigen. Denn der Arzt ist aus Beweispflicht dazu verpflichtet die Krankenakte 10 Jahre aufzubewahren. Danach kann der Arzt den Patienten die Krankenakte überlassen.
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