Kampfkeks
Habe ich auch bei Verkehrsverbünden ab einer bestimmten Verspätung Anspruch auf Fahrgelderstattung?
Antworten (3)
Das ist bei den regionalen Verbünden nicht einheitlich geregelt. Bei uns (VRS = Verkehrsverbund Rhein Sieg) ist es so, dass der Preis für unentwertete Fahrscheine auf Antrag und bei Vorlage des Scheins erstattet wird. Wurde ein Zeitausweis anteilig genutzt, wird entsprechend anteilig erstattet, wenn du Kundenkarte und die Wertemarke (also z. B. Wochenticket) vorlegst.
Ab einer Verspätung von etwa 60 Minuten wirst du mit einem Anspruch auf Erstattung rechnen können; das staffelt sich dann bis auf etwa 180 Minuten hoch. Wenn allerdings die Verbindung unbedeutend ist, könntest du relativiert werden und brauchst keine Entschädigung zu erwarten.
Einen Anspruch auf Erstattung wohl nicht, aber man kann sicher einen Preisnachlass erzielen. Dabei stellt sich allerdings die Frage, ob der Preis der Fahrkarte den Aufwand wert ist, wenn dies nicht regelmäßig vorkommt. Auf jeden Fall kann der Fahrer die Verspätung bescheinigen.