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Kat1234

BetrKV, Kostenart berechnet die nicht im Mietvertrag vereinbart wurde

Hallo zusammen,

in meinem Mietvertrag steht folgender Text (Auszug, 1 zu 1):

7.1) Die Mieterin wird unmittelbar mit Versorgungsunternehmen Verträge über Stromversorgung,
Internet, Kabelfernsehen und Telefonanschluss auf eigene Kosten schließen und
Betriebskosten für diese Leistungen direkt mit den Anbietern abrechnen.

7.2) Zusätzlich zu der Grundmiete zahlt die Mieterin an die Vermieterin alle sonstigen
anfallenden umlagefähigen Betriebskosten für die Wohnung sowie anteilig für die
gemeinschaftlich genutzten Flächen im Gebäude gemäß der Betriebskostenverordnung
(BetrKV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Nur das steht drin, sonst sind keine anderen Vereinbarungen/Klauseln über Kabel-/Antennenanschluss enthalten!

Meine Betriebskostenabrechnung enthält nun die Kostenposition "Vodafone/Gemeinschafts Kabelanschluss" und wird extrem hoch abgerechnet. Ich nutze den Kabelanschluss nicht und habe einen anderen DSL-Anbieter.

Hinweis: Insgesamt gibt es 8 Wohnparteien, 7 davon Eigentümer, ich bin die Ausnahme und wohne zur Miete. Mein Vermieter wohnt auch im Haus. Vor meinem Einzug stand die Wohnung monatelang leer. Die Kosten für den Kabelanschluss gingen während des Leerstandes ausschließlich an meinen Vermieter.

Was meint ihr, muss ich hinsichtlich der Formulierung im MV diese Kostenart auch mitfinanzieren/bezahlen?

Danke für eure Rückmeldung!
Frage beantworten Frage Nummer 3000285502 Frage melden

Antworten (2)
Vandit
Kabelgebühren sind umlagefähige Betriebskosten. Das ergibt sich aus "alle sonstigen umlagefähigen Betriebskosten".
Aber keine Sorge, nächstes Jahr ändert sich das. Da werden Kabelgebühren aus den Betriebskosten rausgenommen und der Mieter muss sich selbst kümmern. Für die meisten Zuschauer wird es dann wesentlich teurer als jetzt.
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ingSND
Das Vorhandensein eines Kabelanschlusses kostet Geld und ist umlagefähig.
Die Nutzung kostet extra und wird einzeln vereinbart.
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