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Gast

Haftpflicht beim Firmenwagen

Guten Tag,

mein Arbeitskollege ist beim Ausparken mit seinem Firmenwagen an meinen Firmenwagen gestoßen.

Nun meint der zuständige Bürodrache, es müssten beide Selbstbeteiligungen (die liegt bei jeweils 400 EUR) von uns beiden erbracht werden. Also dass mein Kollege seine Selbstbeteiligung bezahlen muss, ist uns klar, denn er ist ja der Unfallverursacher. Aber wieso sollte ich dafür bezahlen, dass er mir reingefahren ist bzw. wieso sollte er beide Selbstbeteiligungen zahlen? Das wäre doch dann Fall der Firmenhaftplficht, auch wenn nun mal beide Autos von der Firma sind..?

Danke für Ihre Hilfe!
Frage beantworten Frage Nummer 3000078054 Frage melden

Antworten (1)
neilo
@ing: kann das nicht evtl. kompliziert werden, da beide Autos den selben Halter haben (die Fa.) und beide bei der gleichen Versicherung sind? Gibt es da nicht Sonderregelungen, wie z.B. wenn sich zwei Familienmitglieder verunfallen, wo die Fahrzeuge den gleichen Halter haben und die gleiche Versicherung?
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