Kommt eine private Haftplichtversicherung für Wasserschäden beim Nachbarn auf
Hallo ,
bei uns ist in der Küche der Wasseranschluss zum Wasserhahn defekt gewesen und es ist Wasser ausgelaufen. Nun sind bei uns Küchenwände und beim Nachbarn unter uns die Decke feucht geworden.
Kommt dafür meine Haftpflicht auf?
bei uns ist in der Küche der Wasseranschluss zum Wasserhahn defekt gewesen und es ist Wasser ausgelaufen. Nun sind bei uns Küchenwände und beim Nachbarn unter uns die Decke feucht geworden.
Kommt dafür meine Haftpflicht auf?
Antworten (13)
Amos: Jein. Je nach Klauseln im Vertrag kann eine private Haftpflicht wegen Eigenverschulden eine Schadensbegleichung verweigern. Passiert zwar eher selten, kommt aber vor.
Ing, fahr mal einkaufen, während Deine Waschmaschine läuft. Geplatzter Schlauch, Du nicht im Haus.
Versicherung verweigert Zahlung. "Aufsichtspflicht verletzt". Und schon wird nicht gezahlt.
Das ist mir und auch einer Freundin später mal genau so passiert. Deswegen verweise ich auf die Klauseln, das Kleingedruckte im Vertrag.
Versicherung verweigert Zahlung. "Aufsichtspflicht verletzt". Und schon wird nicht gezahlt.
Das ist mir und auch einer Freundin später mal genau so passiert. Deswegen verweise ich auf die Klauseln, das Kleingedruckte im Vertrag.
Noch etwas, Ing.
Ich habe schon lange keine private Haftpflicht mehr.
Nach dem letzten Wasserschaden hatte sich das erledigt.
Die Klausel damals lautete: Die Versicherung zahlt Schäden aller Art, "die der Vertragspartner verursacht".
Und: "Der Vertragspartner ist verpflichtet, Schäden möglichst zu verhindern und Einzudämmen".
Ich habe den geplatzten Schlauch nicht verursacht, der für den Wasserschaden beim Nachbarn verantwortlich ist.
Ich konnte den Schaden nicht eindämmen, weil ich nicht im Haus war.
Und BÄÄÄÄNNNNGGG.
Ich habe schon lange keine private Haftpflicht mehr.
Nach dem letzten Wasserschaden hatte sich das erledigt.
Die Klausel damals lautete: Die Versicherung zahlt Schäden aller Art, "die der Vertragspartner verursacht".
Und: "Der Vertragspartner ist verpflichtet, Schäden möglichst zu verhindern und Einzudämmen".
Ich habe den geplatzten Schlauch nicht verursacht, der für den Wasserschaden beim Nachbarn verantwortlich ist.
Ich konnte den Schaden nicht eindämmen, weil ich nicht im Haus war.
Und BÄÄÄÄNNNNGGG.
Beim Fragesteller hier, "Gast", ist ja noch abzuklären, ob er den Schaden nicht einfach an den Wohnungseigentümer / Vermieter abwälzen kann.
Mir ist der Schlauch am 16. Oktober von der Spühlmaschine geplatz morgens früh und hab das erst später gemerkt, da hatte ich schon die halbe Bude unter Wasser, im 1OG.
Aber um deine Frage zu beantworten:
Dafür kommt die Gebäudeversicherung auf, deinen Vermieter anrufen, der ruft den Hausverwalter an und der ruft die Versichrung an.
Bis ein Gutachter kommt kann aber schon mal 4 Wochen dauern, dann ist das Wasser schön in den Estrich und die Wände gezogen.
Der Nachbar sollte sich beim Vermieter oder der Hausverwaltung melden.
Aber um deine Frage zu beantworten:
Dafür kommt die Gebäudeversicherung auf, deinen Vermieter anrufen, der ruft den Hausverwalter an und der ruft die Versichrung an.
Bis ein Gutachter kommt kann aber schon mal 4 Wochen dauern, dann ist das Wasser schön in den Estrich und die Wände gezogen.
Der Nachbar sollte sich beim Vermieter oder der Hausverwaltung melden.
Opal, der "Gast" hat nach privater Haftpflicht gefragt. Das könnte einen Grund haben, weswegen Du nicht auf die Gebäudehaftpflicht von jemand anderem verweisen solltest.
Celsete, und dann kann ich dir schreiben daß das die Haftplicht nicht übernimmt, sondern bei Wasserschaden die Gebäudeversicherung, allergings wollte der Gutachter auch die Daten meiner Hapftplicht haben, dummerweise ist das aber selbe Verein.
Opal, ich diskutiere ungern neben dem Thema her.
Der Gast hat gefragt, ob seine Haftpflicht übernimmt.
Du redest von Gebäudeversicherung. Du bist gerade neben der Spur, zumal ich schon vorher im Thread erwähnt hatte, dass man erst klären könnte, ob die Versicherung eines anderen (Vermieters) in Anspruch genommen werden könne.
Solange es da keine weiteren Infos gibt, sind Deine Kommentare sinnlos. Gracias.
Der Gast hat gefragt, ob seine Haftpflicht übernimmt.
Du redest von Gebäudeversicherung. Du bist gerade neben der Spur, zumal ich schon vorher im Thread erwähnt hatte, dass man erst klären könnte, ob die Versicherung eines anderen (Vermieters) in Anspruch genommen werden könne.
Solange es da keine weiteren Infos gibt, sind Deine Kommentare sinnlos. Gracias.
An die Versicherung melden.
An die Hausverwaltung melden.
Die Leitungen im Mauerwerk und bis zur Auslaufstelle - bei Ihnen Wasserhahn - sind Eigentum des Wohnunginhabers.
In Ihre Verantwortung ist nur was an den Wasserhahn angeschlossen ist.
Haftpflicht und Gebäudeversicherung machen das untereinander aus.
Es sollte sich dadurch kein Materieller Schaden für Sie ergeben.
An die Hausverwaltung melden.
Die Leitungen im Mauerwerk und bis zur Auslaufstelle - bei Ihnen Wasserhahn - sind Eigentum des Wohnunginhabers.
In Ihre Verantwortung ist nur was an den Wasserhahn angeschlossen ist.
Haftpflicht und Gebäudeversicherung machen das untereinander aus.
Es sollte sich dadurch kein Materieller Schaden für Sie ergeben.
Der Wasseranschluss zum Wasserhahn ist defekt gewesen? Na sowas. Morgen sollen es übrigens 30 Grad im Schatten werden, ohne Regen. Mein Grill steht schon bereit.
Leitungswasserschäden sind normalerweise bei der Gebäudeversicherung eingeschlossen. Also wenn du der Eigentümer der Wohnung bist, deiner Gebäudeversicherung melden. Ansonsten dem Wohnungseigentümer. Du kannst es auch deiner priv. Haftpflicht noch melden. Das schadet nix. Diese wird aber nur zahlen, wenn du den Schaden verschuldet hast.
Die Gebäudeversicherung hat bei mir bei einem Leitungswasserschaden auch den Schaden am Hausrat bezahlt. Nur zur info, falls deine Küche auch beschädigt ist.
Die Gebäudeversicherung hat bei mir bei einem Leitungswasserschaden auch den Schaden am Hausrat bezahlt. Nur zur info, falls deine Küche auch beschädigt ist.
Bei den bisherigen Antworten rechne ich mir eine gute Chance aus, günstige Grundstücke auf dem Pluto verkaufen zu können.