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Gast

Haftpflichtversicherung übernimmt Schaden, den erwachsene Tochter Dritten zugefügt hat

Unsere erwachsene Tochter, die nicht mehr bei uns wohnt, hat beim Transport von Möbeln unser Treppenhaus beschädigt (leichte Kratzer im Putz). Die Hausverwaltung fordert uns auf, den Schaden zu beseitigen. Wir sind Mieter. Übernimmt ihre Haftpflicht Versicherung den Schaden?
Frage beantworten Frage Nummer 3000121721 Frage melden

Antworten (3)
netter_fahrer
Schau in die AGB der Haftpflicht.
Sie hat einen Schaden in einem fremden Haus verursacht, dass sollte die HP tragen. Dafür hat man sie...
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Skorti
Laut aktueller Rechtsprechung haften bei Schäden durch Freundschaftsdienst weder der Verursacher noch seine Haftpflichtversicherung.

Da eure Tochter euch beim Umzug eine Gefälligkeit geleistet hat, ist sie für den Schaden nicht haftbar. Somit würde auch ihre Haftpflichtversicherung nicht einspringen.

Aber wie oben erwähnt, den Vertrag studieren.
Es soll durchaus Versicherungen geben, die "Freundschaftsdienste" ausdrücklich mitversichern.
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Opal_V2
... und in der Frage steht nicht das der/die Fragesteller/in aus- oder eingezogen ist sondern nur die Tochter, welche nicht mehr dort im Haushalt wohnt, beim Möbeltragen, ob rauf oder runter ist ungeklärt, den Putz im Treppenhaus beschädigt hat. Und da denke ich schon das ihre Haftpflicht den Schaden tragen muß.
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