Hansmar_tini2
Hallo! Ich habe ein Problem durch Nachtruhestörung in meiner Nachbarschaft. Gibt es für diese lautstarken Zwischenfälle eigentlich gesetzliche Regelungen?
Antworten (4)
Ich würde einfach rüber gehen und Klingeln. Mit der Zeit werden die lernen sich etwas leiser zu vergnügen.
22 Uhr bis 7 Uhr
13 Uhr bis 15 Uhr
13 Uhr bis 15 Uhr an Samstagen
ganztägig an Sonn- und Feiertagen
Tipp! Die staatlich verordneten Ruhezeiten in Ihrem Gebiet können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Zuständig ist das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde.
13 Uhr bis 15 Uhr
13 Uhr bis 15 Uhr an Samstagen
ganztägig an Sonn- und Feiertagen
Tipp! Die staatlich verordneten Ruhezeiten in Ihrem Gebiet können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Zuständig ist das Ordnungsamt oder die Umweltbehörde.
ab 22 Uhr können Sie, wenn nichts anderes hilft, auch die Polizei einschalten.
Bevor man diese Maßnahme ergreift sollte man natürlich versuchen vernünftig mit den Nachbarn zu reden.
Bevor man diese Maßnahme ergreift sollte man natürlich versuchen vernünftig mit den Nachbarn zu reden.
Grundsätzlich gilt, dass nach 22 Uhr eine gewisse Ruhe eingahlten werden muß. Musik in Zimmerlautstärke, es darf kein Rasen gemäht oder andere Tätigkeiten wie das Bohren von Löchern durchgeführt werden. Dies bedeutet aber nicht, dass man vor 22 Uhr tun kann was man möchte. Die gesetzliche Regelung versucht damit auch Menschen in Wechselschicht zu schützen.