Bin ich verpflichtet meine Grenzgartenmauer, auf Wunsch des Nachbarn, zu reparieren?
Eine Seite meiner Gartenmauer, die auch Grundstücksgrenzmauer ist, kann ich nicht sehen. Dafür müsste ich in Nachbarsgarten. Die Mauer soll überarbeitet werden wofür ich aber keinen Grund sehe. Aber wenn ich schon die Kosten tragen muss brauch ich mich doch nicht nach extra Wünschen meines Nachbarn wie z.B. Farbauswahl, richten,oder?
Antworten (3)
Es sind verschiedene verschiedene gesetzliche Regelungen zu überprüfen.
Diese gesetzlichen Regelungen ergeben sich vorwiegend aus den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer, soweit vorhanden, sowie aus etwa gegebenen örtlichen Vorschriften der Gemeinde, in der die betroffenen Grundstücke liegen.
Geregelt werden die häufigsten Streitfragen wie die, ob eine Grundstücksmauer überhaupt zulässig ist, ob sie einen Abstand zum Nachbar einhalten muss. Auch wie die Einfriedung aussehen muss, kann geregelt sein, also zum Beispiel welches Mauerwerk verwendet werden darf, welche Maximalmaße die Grundstücksmauer haben darf und welche Anforderungen an Mauern von Häusern, Garagen, sonstigen Gebäuden gestellt werden.
Für die Frage, wie die Rechtslage in Ihrem Fall ist sollten Sie im lokalen Bauamt erfragen oder durch einen Anruf beim Anwalt!
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/nachbarrecht/grundstuecksmauer
PS: Natürlich darf ihr Nachbar wünsche haben, ob sie berechtigt sind erfragen Sie im Bauamt ihre Stadt/ Gemeinde.
Diese gesetzlichen Regelungen ergeben sich vorwiegend aus den Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer, soweit vorhanden, sowie aus etwa gegebenen örtlichen Vorschriften der Gemeinde, in der die betroffenen Grundstücke liegen.
Geregelt werden die häufigsten Streitfragen wie die, ob eine Grundstücksmauer überhaupt zulässig ist, ob sie einen Abstand zum Nachbar einhalten muss. Auch wie die Einfriedung aussehen muss, kann geregelt sein, also zum Beispiel welches Mauerwerk verwendet werden darf, welche Maximalmaße die Grundstücksmauer haben darf und welche Anforderungen an Mauern von Häusern, Garagen, sonstigen Gebäuden gestellt werden.
Für die Frage, wie die Rechtslage in Ihrem Fall ist sollten Sie im lokalen Bauamt erfragen oder durch einen Anruf beim Anwalt!
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/nachbarrecht/grundstuecksmauer
PS: Natürlich darf ihr Nachbar wünsche haben, ob sie berechtigt sind erfragen Sie im Bauamt ihre Stadt/ Gemeinde.
Für eine gute Nachbarschaft finde ich beide oben stehenden Antworten nicht besonders hilfreich.
In der Frage selbst sehe ich einen Widerspruch. Einerseits besteht die Meinung, die Mauer muss nicht renoviert werden, und andererseits die Meinung, der Gast möchte die Wünsche des Nachbarn nicht beachten müssen.
Was spricht dagegen, sich mit dem Nachbarn bei einem Glas Wein zusammen zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden?
Evtl. bezahlt der Gast eine einfache Lösung und der Nachbar den Aufpreis für die verschönerte Ausführung. Das fände ich gerecht.
Gartenmauern darf man nicht vernachlässigen. Da kann ganz schnell was passieren und dann wird es unangenehm
In der Frage selbst sehe ich einen Widerspruch. Einerseits besteht die Meinung, die Mauer muss nicht renoviert werden, und andererseits die Meinung, der Gast möchte die Wünsche des Nachbarn nicht beachten müssen.
Was spricht dagegen, sich mit dem Nachbarn bei einem Glas Wein zusammen zu setzen und eine einvernehmliche Lösung zu finden?
Evtl. bezahlt der Gast eine einfache Lösung und der Nachbar den Aufpreis für die verschönerte Ausführung. Das fände ich gerecht.
Gartenmauern darf man nicht vernachlässigen. Da kann ganz schnell was passieren und dann wird es unangenehm
rayer, wie allseits bekannt, ist dein Verhältnis zur deutschen Sprache nicht das beste.
[Zitat] »… ist das Verhältnis schon nicht das Beste.«
Oh je, tut weh.
[Zitat] »… ist das Verhältnis schon nicht das Beste.«
Oh je, tut weh.