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Gast

Darf der Arbeitgeber die Praktikumsvergütung mit dem nächsten Festlohn versteuern?

Hallo liebe community darf der Arbeitgeber die Praktikumsvergütung mit dem nächsten Festlohn versteuern. Zumindest sagt er das er das darf. Vielen Dank
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Antworten (2)
dschinn
Ich halte das für glaubwürdig wenn man bedenkt, dass die Steuer und die Steuererklärung ja immer aufs Jahr gerechnet werden.
Allerdings sehe ich den Benefit für den Arbeitgeber gerade nicht.
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Fred Heine
Ich verstehe das Problem nicht. Der Arbeitgeber zahlt keine Lohnsteuer, er führt sie nur an das Finanzamt ab. Wenn er zu viel Steuer abgeführt hat, kann der steuerpflichtige Arbeitnehmer sein Geld beim Finanzamt zurückfordern. Das geschieht über den Lohnsteuerjahresausgleich.
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