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Ja, der ADAC darf eine Halterabfrage veranlassen. Wie jedermann das tun kann. Das ist einfach nur ein Antrag "Bitte nennt mir die Halterdaten". Einem Antrag kann stattgegeben werden oder auch nicht.
Siehe hier Straßenverkehrsgesetz §39 Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen