Frage stellen
Gast

Hat das Finanzamt Zugriff auf Daten bei der Bundesknappschaft?

Bei einem Minijob muß der Arbeitgeber 30% an die Bundesknappschaft abführen und man ist dort ja dann registriert.Kann das Finanzamt auf diese Daten zugreifen?
Frage beantworten Frage Nummer 49020 Frage melden

Antworten (1)
WoB-67
Die dortigen Daten interessieren das Finanzamt nicht, weil die Zahlungen ja pauschal versteuert sind!
Allerdings sind die Daten für die Sozialversicherungen von Interesse, weil man ja nur Mini-Jobs im "Gesamtwert" von max. 400 € haben darf.
Melden