Hat das Finanzamt Zugriff auf Daten bei der Bundesknappschaft?
Bei einem Minijob muß der Arbeitgeber 30% an die Bundesknappschaft abführen und man ist dort ja dann registriert.Kann das Finanzamt auf diese Daten zugreifen?
Die dortigen Daten interessieren das Finanzamt nicht, weil die Zahlungen ja pauschal versteuert sind! Allerdings sind die Daten für die Sozialversicherungen von Interesse, weil man ja nur Mini-Jobs im "Gesamtwert" von max. 400 € haben darf.