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Gast

Finanzamt

Hallo, kurze Frage. Ich schildere erstmal die Situation.
Ich wohne bei mein Freund, bin aber in meine eigene Wohnung gemeldet noch, was so auch bleibt.
Er möchte Geld als Unkosten haben, das ich bei ihm wohne, was klar ist.
Wir möchten es nicht in bar machen, sondern auf sein Konto.

Nun die Frage. Wie machen wir es ohne dass das Finanzamt die Hand auf hält?
Frage beantworten Frage Nummer 3000267316 Frage melden

Antworten (5)
Cheru
Dein Freund hat steuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Und Du möchtest von uns Assistenz zur erfolgreichen Ausführung der Straftat Steuerhinterziehung. Ernsthaft?
Zunächst rate ich von der Steuerhinterziehung dringend ab: Wenn einem die Staatsanwaltschaft im Nacken sitzt, ist das unerfreulich. Aber wenn das Finanzamt hinter Dir her ist, wird es noch viel unerfreulicher.
Vor allem aber solltet Ihr nichts machen, was auf einem Bankkonto für viele Jahre dokumentiert und für das Finanzamt nachprüfbar ist.
Und falls Ihr so etwas bar machen solltet, kann es auch auffällig sein, dass Dein Freund wegen der Bareinnahmen dann vergleichsweise wenig Barabhebungen von seinem Bankkonto hat.
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dschinn
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ingSND
Kleiner Scherz von meinen Vorrednern ...

Theoretisch(!) sind Deine Zahlungen "Einnahmen aus Vermietung". Dem stehen auf der anderen Seite Ausgaben entgegen. Bei einer Mietwohnung die Miete, bei Eigentum die Darlehenszinsen und/oder die Wertabschreibung. Unterm Strich ist der Verdienst "Null".
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Skorti
Kann man bei einer Wohnung, die man nur zum Teil vermietet, denn die ganze Abschreibung oder die gesamten Zinsen, einsetzen?
Eher nicht.
Aber ist dies nicht wieder eine Fakefrage? Diese Mischung aus "guten" und "miserablen" Deutsch?
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ingSND
Nein *seufz* natürlich geht das nur anteilig, aber sie zahlt ja auch nur anteilig.
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