TatjaRetter
Hat mein Sohn weiterhin Anspruch auf Kindergeld und Bafög, wenn er ein Semester im Ausland studiert?
Antworten (3)
Auch bei einem Auslandssemester hat das "Kind" Anspruch auf Kindergeld. Ein Auslandssemester, das von einer deutschen Hochschule als Austauschprogramm angeboten wird, gilt als ein in "Deutschland" genommenes Semester. Das gleiche gilt für die Zahlung von Bafög oder anderen Studienzuschüssen.