Hausverbot
Kann ich meinen zwei Kindern und Enkeln Hausverbot erteilen auch über den Tod hinaus??
Antworten (3)
Naja, Du müsstest das Haus testamentarisch jemand anderem vererben, Deine Kinder und Enkel enterben und der von Dir eingesetzte Hauserbe muss sie mit dem Pflichtteil auszahlen und Du musst ihn darauf verpflichten, das weiterzuführen - dann ginge es eventuell.
Du kannst Dein Haus vererben unter der Bedingung, dass diese Menschen das Haus nicht betreten dürfen. Da Du einen Verstoß nur schlecht selbst durchsetzen kannst, kannst Du die Bedingung "auflösend" machen, um den Erben zur Einhaltung der Bedingung zu zwingen (oder er verliert das Erbe). Das Ganze geht aber schief, wenn der vorgesehene Erbe das Erbe nicht annimmt.
Wäre es aber nicht besser, zu Lebzeiten Ausgleich und Harmonie zu suchen und als großmütig in Erinnerung zu bleiben? Sonst meißelt noch einer auf Deinen Grabstein: "Er wurde Zeit."
Wäre es aber nicht besser, zu Lebzeiten Ausgleich und Harmonie zu suchen und als großmütig in Erinnerung zu bleiben? Sonst meißelt noch einer auf Deinen Grabstein: "Er wurde Zeit."