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Ovid1989

Hi Starmax,, ich frage nicht nach dem Versicherer,um einen Nachweis der Falschberatung zu erbringen,sondern die Bank möchte,nachdem der Bürge wegen der Falschberatung einige ernste Fragen gestellt hat,diese Sache auf die Beraterhaftpflicht abwälzen. Ist doch fast ein Schuldeingeständnis,oder?

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StechusKaktus
Jede Haftpflichtversicherung prüft den Anspruch. Daraus ein Schuldeingeständnis ableiten zu wollen, ist zu weit gesprungen. Wenn es um viel Geld geht, schalte beizeiten einen Anwalt ein. Denn auf der anderen Seite hast du es mit Profis zu tun.
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