Harafi57
Kann ich bei einer Versicherungsberatung auf ein Protokoll bestehen, um bei einem eventuellen Beratungsfehler abgesichert zu sein?
Antworten (4)
Sie können auf einem Protokoll bestehen, das der Berater unterschreibt. Ob Sie das Protokoll jedoch erhalten, ist eine persönliche Entscheidung des Beraters, da er dieses Risiko nicht gerne eingehen wird. Ob es auch vor Gericht rechtskräftig ist, ist eine weitere Frage, die offen bleibt. Da die Beratung in vielen Fällen zum großen Teil auch die Interessen des Beraters bedient, ist es sinnvoll, sich von mehreren Beratern Konzepte zu Absicherung ausarbeiten zu lassen und diese dann in Ruhe und ohne Beeinflussung zu vergleichen.
Ja sie können auf ein sogenanntes Beratungsprotokoll bestehen in dem genau aufgeführt wird was besprochen wurde. Es wird von dem Versicherungsberater und von ihnen unterschrieben. Mittlerweile bestehen die Versicherungen auf ein solches Protokoll um eventuelle Fehlberatungen aufdecken zu können und um den Kunden bestmöglichen Service bieten zu können
Es besteht bei einem Beratungsgespräch eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht, ein Beratungsprotokoll anzufertigen. Mit Hilfe dieses Dokuments ist es möglich, späteren Regressansprüchen vorzubeugen. Auch bei einer telefonischen Beratung muss ein Protokoll angefertigt und spätestens mit Abschluss des Vertrages dem Kunden zugesandt werden.Das Protokoll dient sowohl dem Kunden als auch dem Berater als Absicherung.