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Gast

Ich bin gefahren ohne Zulassung auto ist aber Versichert

Ich habe eine grosse Dummheit begangen. Ich musste mir ein neues Auto kaufen, hab mir eine EVB Nummer geben lassen und wollte auf die Zulassungsstelle. Ich habe 3 Kinder und immer war irgendwas. Jetzt wurde ich erwischt und die Nummernschilder vom anderen Auto waren am neuen. Ich weis das ich grossen Mist gebaut habe, war mir in dem Moment nicht bewusst. Die Polizei sagte ich muss auf jeden Fall für ein Jahr ins Gefängnis. Bin völlig fertig. Ich hab Angst ins Gefängnis zu müssen. Bitte normale Antworten. Das ich dumm war weiß ich selbst . Steh im Moment nur unter Druck. Bitte helft mir.
Frage beantworten Frage Nummer 3000083066 Frage melden

Antworten (6)
Ringkrieger
Da ist nicht viel zu helfen. Du bist ohne Versicherungsschutz dieses Auto gefahren (Die EVB gilt nur für die Fahrt zur Zulassungsstelle) desweiteren hast du eigentlich irgendwas in Richtung dokumentenfälschung gemacht, da du falsche Nummernschilder angebracht hast um eine Anmeldung vorzugaukeln. Unwissenheit schützt nunmal nicht. In dem Fall kann man eigentlich nur hoffen, dass der Richter wegen den Kindern gnädig ist und es auf eine saftige Geldstrafe hinaus läuft (Vorteil ist ja, es ist kein Unfall passiert, und hoffentlich das erste vergehen)
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dschinn
OMG

Die Polizei kann soviel erzählen wie sie will.
Die Polizei ist nicht dafür zuständig Gefängnisstrafe zu verhängen.

Wo lernst Du solch Unfug?
Zuviel Tatort geschaut?

Such Dir nen Anwalt und gut ists... alles andere kostet nur Energie.
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Rentier_BV
Für deine, scheinbar unheilbare, Dämlichkeit müsstest du 10 Jahre ins Gefängnis.
Aber es gibt eine entsprechende Rechtsprechung, die da Anderes vorsieht.

Dass Polizisten oder sogar Nicht Amtsträger sich zum Richter aufschwingen, nimmt m.M. zu, ändert aber nichts an den judikativen Regeln.
Geh zu einem Anwalt für Verkehrsrecht und lass den das erst mal bewerten.
Noch ein Tip:
Mit den drei Kindern wird man annehmen, du drückst nur unnötig auf die Tränen Drüsen, lass das weg.
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bh_roth
Zitat: "Die Polizei sagte ich muss auf jeden Fall für ein Jahr ins Gefängnis."
Kann ich so recht nicht glauben. Denn es steht nicht in der Macht der Polizei, die Strafhöhe bei einer Straftat (und um eine solche handelt es sich) zu bestimmen. Sie können nur ermitteln und die Ergebnisse zur Staatsanwaltschaft weiterleiten, die dann die Anklageschrift verfassen.
Allerdings kann es sein, dass du eine strafrechtliche Vorgeschichte hast, z.B. eine laufende Bewährung, vielleicht sogar einschlägig. Dann kann es eng werden. Aber selbst dann kann kein Polizist wissen, wie das Urteil ausfällt.
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Cordelier
Du bist Erledigt!

Deine drei Blagen interessieren den Staatsanwalt einen Dreck.

Beim Staatsanwalt bist du nicht bei "Wünsch dir was".
Und drei Vorfälle in einem Paket...

Ein Jahr? Träum weiter. Muahahahaha
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Kaiser
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