status-quo-fan
Wann muss ein KFZ mit ungarischer oder polnischer Zulassung am deutschen Daueraufenthaltsort angemeldet werden?
In deutschen Gemeinden nimmt die Anzahl von KFZ mit Zulassungen insbesondere aus dem osteuropäischen Raum seit der Liberalisierung des Arbeitsmarktes signifikant zu.
Dabei handelt es sich in erster Linie um KFZ-Eigentümer, die sich auf der Basis "selbständiger" Tätigkeit dauerhaft im Bereich deutscher Gemeinden aufhalten.
Abgesehen von der Tatsache, dass dem deutschen Fiskus die entsprechende KFZ-Stzeuer vorenthalten wird, ergeben sich auch versicherungsrechtliche Frage.
Dabei handelt es sich in erster Linie um KFZ-Eigentümer, die sich auf der Basis "selbständiger" Tätigkeit dauerhaft im Bereich deutscher Gemeinden aufhalten.
Abgesehen von der Tatsache, dass dem deutschen Fiskus die entsprechende KFZ-Stzeuer vorenthalten wird, ergeben sich auch versicherungsrechtliche Frage.
Antworten (6)
Ich habe 3 Fahrzeuge mit deutscher Zulassung im europäischen Ausland. Und jetzt? Ich bezahle in Deutschland Steuer, nutze aber keine Straßen ab.
Und dann erklär mir mal schnell, welche versicherungsrechtlichen Fragen sich ergeben? Durch das Recht auf Freizügigkeit kann ich überall in Europa dort, wo ich einen Wohnsitz habe, auch ein Fahrzeug anmelden. Und es ist in ganz Europa versichert.
Am besten schreibst du ganz genau auf, wann und wie lange welches Fahrzeug gestanden hat. Dann hast du später etwas in der Hand, wenn du zur Polizei gehst, um deine europäischen Mitbürger anzuscheißen.
Im Übrigen ist alles unter 181 Tagen zulässig.
Und dann erklär mir mal schnell, welche versicherungsrechtlichen Fragen sich ergeben? Durch das Recht auf Freizügigkeit kann ich überall in Europa dort, wo ich einen Wohnsitz habe, auch ein Fahrzeug anmelden. Und es ist in ganz Europa versichert.
Am besten schreibst du ganz genau auf, wann und wie lange welches Fahrzeug gestanden hat. Dann hast du später etwas in der Hand, wenn du zur Polizei gehst, um deine europäischen Mitbürger anzuscheißen.
Im Übrigen ist alles unter 181 Tagen zulässig.
Anhand Deiner eifrigen Beantwortung von Fragen jrdweder Art stelle ich gern fest, dass Du ein ganz besonders schlauer Zeitgenosse zu sein scheinst.
Vielleicht aber hast Du außer dem Betrieb von drei Autos im Ausland ansonsten rechte Langeweile.
Merke: si tacuisses, philosophus mansisse! Oder wie schon Dieter Nuhr sagt: Öfter mal die Fresse halten!
Vielleicht aber hast Du außer dem Betrieb von drei Autos im Ausland ansonsten rechte Langeweile.
Merke: si tacuisses, philosophus mansisse! Oder wie schon Dieter Nuhr sagt: Öfter mal die Fresse halten!
@status-quo-fan: Wenn du wüsstest, wie shice egal mir ist, was du gerne feststellst! Aber vielleicht beantwortest du den staunenden Lesern noch, wo sich versicherungsrechtliche Fragen ergeben.
@wiki01
Für Dich geschätzter Sottisen absondernder Zeigenosse gilt selbstverständlich der Nuhr-Ausspruch auch!
Aber sicherlich kannst Du für Deine grenzenlose, allenfalls präkariatsgleiche, Intelligenz nichts.
Für Dich geschätzter Sottisen absondernder Zeigenosse gilt selbstverständlich der Nuhr-Ausspruch auch!
Aber sicherlich kannst Du für Deine grenzenlose, allenfalls präkariatsgleiche, Intelligenz nichts.
@bh_roth
Ich setze mich nur ungern mit Schwachmaten auseinander!
Nun zu Deiner an Intellektualität kaum überbietbaren Nachfrage nach dem Versicherungsrecht.
Es ist europaeinheitlich nicht geregelt:
1. Die Mindest-Versicherungsdeckungsgrenzen; sie liegen vor allem in osteuropäischen Ländern zum Teil signifikant niedriger als in Deutschland. Dies kann insbesondere bei Personenschäden zu erheblichen Problemen führen.
2. Aus meiner Tätugkeit bei einem überregionalen Versicherungsmakler weiß ich, dass die Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Versicherern über den HUK-Verband teilweise erhebliche Probleme mit sich bringt.
3. Die Abwicklung von erlittenen Unfallschäden impliziert nicht automatisch die freie Sachverständigen- und Werkstattwahl!
Aber wie schon geschrieben: si tacuisses, philosophus mansisses.
Ich setze mich nur ungern mit Schwachmaten auseinander!
Nun zu Deiner an Intellektualität kaum überbietbaren Nachfrage nach dem Versicherungsrecht.
Es ist europaeinheitlich nicht geregelt:
1. Die Mindest-Versicherungsdeckungsgrenzen; sie liegen vor allem in osteuropäischen Ländern zum Teil signifikant niedriger als in Deutschland. Dies kann insbesondere bei Personenschäden zu erheblichen Problemen führen.
2. Aus meiner Tätugkeit bei einem überregionalen Versicherungsmakler weiß ich, dass die Zusammenarbeit mit nichtdeutschen Versicherern über den HUK-Verband teilweise erhebliche Probleme mit sich bringt.
3. Die Abwicklung von erlittenen Unfallschäden impliziert nicht automatisch die freie Sachverständigen- und Werkstattwahl!
Aber wie schon geschrieben: si tacuisses, philosophus mansisses.
Die Frage an sich ist ja gar nicht so verkehrt, die Reaktion des Fragestellers auf die Antworten schon. Die Antworten stellten den Sachverhalt korrekt dar. Wenn denn jetzt die Mindestdeckungssumme der Kasko in einigen europäischen Ländern niedriger ist als in Deutschland, ist das doch nicht das Problem des Beantwortenden, sondern der EU. Ich kann mir auch kaum vorstellen, daß die Mindestdeckungssumme der Kasko für Personenschäden in Griechenland oder Portugal bei 2,5 Mio Euro liegt. In Rumänien oder Litauen wahrscheinlich auch nicht