SteuerLeo
Ich habe eine Fertiggarage aufbauen lassen, bei der Rechnung sind allerdings keine handwerkerleistungen/Arbeitslohn seperat ausgeworfen. Kann ich trotzdem den Bau/ das Aufstellen der Fertiggarage absetzen?
Antworten (13)
Es kommt darauf an wie du die Garage nutzt. Wenn du sie vermietest, kannst du die gesamten Baukosten über die Abschreibungsdauer von 50 Jahren absetzen. Wenn du sie privat nutzt (wovon ich aufgrund deiner Fragestellung ausgehe) kannst du dagegen keinen Cent absetzen. Privat angefallene Handwerkerleistungen können nur bei Erhaltungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich abgesetzt werden. Der Neubau eines Hauses bzw. einer Garage zählt nicht dazu. Wenn du es genau wissen willst, kannst du ja deinen Steuerberater fragen.
Gibt es bei Schwarzarbeit nicht. Ein regulärer Handwerksbetrieb stellt eine entsprechende Rechnung aus.
@Dara: Er hat doch eine Rechnung bekommen. Es war halt nur kein Handwerkerlohn separat ausgewiesen, was aber für sein Problem irrelevant ist. Das kommt übrigens recht häufig vor, obwohl eigentlich mittlerweile bei jedem Handwerker angekommen sein sollte, dass man den Handwerkerlohn bei der Einkommensteuererklärung angeben kann.
Wenn er eine alte klapprige Garage mit einer neuen ersetzt hat, kann er die Lohnkosten schon abschreiben.
@ MaG666
Mag sein. Ich war nur konsterniert, dass ein regulärer Handwerker keine korrekte Rechnung ausstellen kann. Das ist mir noch nie passiert.
Mag sein. Ich war nur konsterniert, dass ein regulärer Handwerker keine korrekte Rechnung ausstellen kann. Das ist mir noch nie passiert.
Nein, da beim Liefern und Versetzten einer Fertiggarage keine typischen Lohnkosten anfallen, die in der Steuererklärung unter den haushaltsnahmen Dienstleistungem angesetzt werden können.
Eine Fertiggarage wird gekauft, der Kaufpreis ergibt sich aus dem Grundpreis der Garage und den Kosten für Anlieferung und Versatz.
Eine Fertiggarage wird gekauft, der Kaufpreis ergibt sich aus dem Grundpreis der Garage und den Kosten für Anlieferung und Versatz.
@ miele
Der Fragesteller hat sich eine Fertiggarage aufbauen lassen (steht da so). Also müssen dafür auch Arbeiten notwendig gewesen sein, z.B. planieren der Aufstellfläche, also nicht nur einfach im Vorgarten abwerfen.
Der Fragesteller hat sich eine Fertiggarage aufbauen lassen (steht da so). Also müssen dafür auch Arbeiten notwendig gewesen sein, z.B. planieren der Aufstellfläche, also nicht nur einfach im Vorgarten abwerfen.
@Dara: Ich habe mich nur zur Rechnung des Lieferanten der Fertiggarage geäussert.
Über die Leistungen, die nicht vom Lieferanten der Fertiggarage ausgeführt wurden, hat der Fragesteller sicher Rechnungen separat beauftragter Handwerksbetriebe. Dazu zählt auch das Herstellen der Fundamente und der Kanalanschluß für die Dachentwässerung.
Über die Leistungen, die nicht vom Lieferanten der Fertiggarage ausgeführt wurden, hat der Fragesteller sicher Rechnungen separat beauftragter Handwerksbetriebe. Dazu zählt auch das Herstellen der Fundamente und der Kanalanschluß für die Dachentwässerung.
Korrekt. Das nennt man "bauseitig zu erbringende Leistungen". Eine Fertiggarage wird geliefert und aufgestellt, auf die bauseitig erstellten Fundamente oder Platte. Damit hat der Fertiggaragen-Lieferant nichts zu tun. Deshalb beinhaltet eine solche Rechnung nur einen Posten: Garage geliefert und abgeladen, wie bestellt. Eine wesentliche handwerkliche Leistung kann ich da nicht sehen. Wenn er Glück hat, ist in der Rechnung die MWSt. ausgewiesen. Das wars dann.
Danke für Eure Beiträge. Zur Klarstellung: Die Bauseitig zu erstellenden Fundamente sind auch nicht mein Problem. Es handelt sich lediglich, wie auch erkannt wurde, um Garage geliefert, abgeladen und in Position bringen. Alles andere ist ok.
@Dara: Bei Schwarzarbeit hätte ich 1. diese Frage nicht so öffentlich gestellt, und 2. kommt das für mich nicht in Betracht. Trotzdem vielen Dank.
@Dara: Bei Schwarzarbeit hätte ich 1. diese Frage nicht so öffentlich gestellt, und 2. kommt das für mich nicht in Betracht. Trotzdem vielen Dank.
In der Frage steht eindeutig Bau/Aufstellen. Wenn nur die Lieferung gemeint ist, hätte man das auch so fragen können.
Egal wie vorgefertigt ein Bauteil ist, es muss in jedem Fall eingebaut werden und das machen eben Arbeitskräfte. Egal, ob es sich um eine Küche, Bodentreppe oder eine neue Isolierglascheibe handelt. Selbst wenn nur ein Garagenmodul (z.B. wie ein Container) auf ein vorbereitetes Fundament gesetzt wird. Wenn der Hersteller keine neue Rechnung erstellen mag, würde ich dann den (geschätzen) anteiligen Arbeitsaufwand dem Finanzamt plausibel machen. Z.B. eine Arbeitsstunde à 60,00 € o.ä. (wenn es dann so lange gedauert hat). Ich kann mir nicht vorstellen, dass die das nicht anerkennen.