Frage stellen
eugenecTT

Ich habe eine Frage zu Rundumkennleuchten. Darf ich eine Kennleuchte, die in einem anderen Land verwendet wird aber nicht in Deutschland, auf einem Privatwagen setzen? Welche Regelungen gibt es dazu?

Frage beantworten Frage Nummer 14992 Frage melden

Antworten (3)
Revoluzzer
Kurz und bündig:


Die Verwendung von Sondersignalen ist in Deutschland in § 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Demnach ist das Einsetzen des Sondersignals auf wenige Ausnahmesituationen beschränkt, um Missbrauch vorzubeugen. Es darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um


* Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
* eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
* flüchtige Personen zu verfolgen oder
* bedeutende Sachwerte zu erhalten.


Vielleicht darfst Du die Leuchte anbringen, benutzen aber im Regelfall nicht. Für gelbe Leuchten sind die Anforderungen nicht ganz so hoch wie für blaue/rote (nur Polizei, Notarzt, Feuerwehr). Einfach mal "US-Cop" spielen dürfte ein empfindliches Bußgeld nach sich ziehen.
Melden
Malte Weiß
Bei diesen Leuchten handelt es sich um Warnleuchten. Wer diese Warnleuchten im öffentlichen Straßenverkehr innerhalb Deutschlands verwenden darf, ist in der Straßenverkehrsornung genau definiert. Dort kannst du also nachlesen, welche Warnleuchten du in welcher Farbe unter welchen bestimmten Voraussetzungen im Straßenverkehr verwenden darfst.
Melden
Lutmind1983
Auf Privatwagen darf man die in Deutschland gar nicht montieren, es sei denn, die werden nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. Geregelt wird dies alles in der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Wenn ein Auto eine Leuchte haben darf, muss die auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Melden