Eigentümer stirb vor Verkauf, zukünftige erben haben schon unterschrieben.
Wir hatten ein Termin beim Notar zum Haus kauf. Die Verkäufer waren eine ältere Dame mit ihren 3 Söhne. Da es der älteren Dame schlecht ging konnte sie nicht erscheinen und unterscheiden. Die drei Söhne haben den Vertrag unterschrieben und die ältere Dame sollte eins, zwei Tage später kommen und unterschrieben. Und jetzt ist sie ein Tag später verstorben und hatte es nun nicht mehr geschafft zu unterschreiben. Ist der Vertrag mit den zukünftigen erben schon rechtskräftig oder was wird jetzt auch der ganzen Sache?
Antworten (3)
Nicht beim Notar unterschrieben ist nicht unterschrieben beim Notar!
Keine Ahnung, was es da zu deuteln gibt?
Keine Ahnung, was es da zu deuteln gibt?
Nun warte mal ab, ob die drei Söhne auch die Erben sind.
Vielleicht hat die lustige alte Dame ja auch ihren Gärtner in einem früheren Testament zum Alleinerben ernannt und sich dann zu Tode gelacht.
Vielleicht hat die lustige alte Dame ja auch ihren Gärtner in einem früheren Testament zum Alleinerben ernannt und sich dann zu Tode gelacht.
Diese Frage sollten Sie den Notar fragen. Der Vertrag ist so nicht wirksam.
Der Notar kann mit den Söhnen sprechen und ggf. das Erbschaftsverfahren annehmen.
Natürlich muss dann auch ein geänderter Vertrag nur mit den 3 Söhnen (und eventuellen weiteren Erben der Dame) gemacht werden.
Ob Sie den Vertrag dann so eingehen möchten, müssen Sie wissen. (Späterer Eigentumsübertrag, ggf. Klärung mit Bank, Dame persönlich gekannt und beim Kaufpreis aus Rücksicht nicht gross verhandelt)
Der Notar kann mit den Söhnen sprechen und ggf. das Erbschaftsverfahren annehmen.
Natürlich muss dann auch ein geänderter Vertrag nur mit den 3 Söhnen (und eventuellen weiteren Erben der Dame) gemacht werden.
Ob Sie den Vertrag dann so eingehen möchten, müssen Sie wissen. (Späterer Eigentumsübertrag, ggf. Klärung mit Bank, Dame persönlich gekannt und beim Kaufpreis aus Rücksicht nicht gross verhandelt)