ManZi!
Ich habe einen Schaden an meiner Waschmaschine drei Wochen nach Ablauf der Garantiezeit entdeckt. Ich war 4 Monate im Ausland. Und nun?
Antworten (4)
Lange Nase gedreht. Kenne ich. Hättest du jetzt das Fabrikat deiner Waschmachnine genannt, und würdest das zusätzlich in einigen Foren tun, hättest du sogar die Möglichkeit auf Kulanz. Rechtlich geht da nichts.
in diesem fall kannst du nur noch auf die kulanz des herstellers bzw. des händlers/anbieters hoffen, denn die gesetzliche frist ist verstrichen. in den meisten fällen kann man aber einen nachlass auf die reparatursumme heraushandeln, sodass sich der finanzielle schaden in grenzen hält.
Leider wird die Garantiezeit nicht für die Länge deines Auslandsaufenthaltes angerechnet. Ich würde mich aber an deiner Stelle an das Unternehmen wenden und es genau so erklären. Wenn die Firma kulant ist, dann übernimmt sie bestimmt die Kosten für die Reperatur.