Morry_moor
Ich lebe in Deutschland, arbeite aber in Frankreich. Kann ich im Falle einer Krankheit zur Behandlung in Deutschland zum Arzt?
Antworten (10)
Nicht ohne weiteres nein. Da dein Arbeitsplatz in Frankreich ist zahlt dein Arbeitgeber auch dort einen Krankenkassenbeitrag für dich ein. (wahrscheinlich in der Caisse Nationale d’Assurance Maladie) Wenn du allerdings deinen Wohnsitz in Deutschland hast und (Obacht) mehr als einmal pro Woche nach Deutschland zurückkehrst kannst du per Antrag auch in Deutschland behandelt werden. Dafür benötigst du das Formular E106. Dieses lässt du dir von deiner französischen Krankenkasse ausfüllen und gehst damit zu einer gesetzlichen Deutschen Krankenkasse. Dort erhälst du dann eine Deutsche Krankenversicherungskarte. Allerdings mit einem anderen Status um dich als Grenzgänger (ja das ist wirklich das offizielle Wort dafür) zu kennzeichnen.
Ja,natürlich kannst du zur Behandlung in Deutschland zu einem Arzt gehen du bist ja in Deutschland gemeldet.Wichtig ist nur wo bist du kranken versichert. ist das in Deutschland besteht keine Frage ist es allerdings in Frankreich musst du abwägen dort eine erweitere krankenversicherung abzuschliessen auch dann klappt die behandlung in Deutschland bestens.
@Applet: Das Formblatt E 106 ist Schnee von gestern. Nach dem freien Aufenthaltsbestimmungsrecht hast du freie Arztwahl in Europa.
Am Beispiel meiner Frau: Hauptwohnsitz in Deutschland, Nebenwohnsitze in Ungarn und Frankreich, erkrankt in Ungarn, stationäre Aufnahme und Operation in Österreich. Bezahlt durch AOK Deutschland ohne vorherige Rücksprache. Möglich durch die neue Versichertenkarte, auf deren Rückseite die internationalen Daten vermerkt sind.
Am Beispiel meiner Frau: Hauptwohnsitz in Deutschland, Nebenwohnsitze in Ungarn und Frankreich, erkrankt in Ungarn, stationäre Aufnahme und Operation in Österreich. Bezahlt durch AOK Deutschland ohne vorherige Rücksprache. Möglich durch die neue Versichertenkarte, auf deren Rückseite die internationalen Daten vermerkt sind.
@bh_roth Die freie Arztwahl in Europa gilt erst ab 2013. Die Deutschen Krankenkassen (wie die von dir zitierte AOK) haben dies zwar schon länger in ihrem Programm, hier geht es allerdings um einen Arbeitnehmer in Frankreich. Daher wird das bei diesem Beispiel (noch) nicht greifen.
Das ist einen Diskussion um Kaiser's Bart.
Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten.
Natürlich kann er auch in D. zum Arzt - im Übrigen auch in Thailand, Australien oder sonstwo auf der Welt.
Die daraus resultierende Frage ist nur, wer letztendlich die Behandlung bezahlt.
Die Frage ist doch ganz einfach zu beantworten.
Natürlich kann er auch in D. zum Arzt - im Übrigen auch in Thailand, Australien oder sonstwo auf der Welt.
Die daraus resultierende Frage ist nur, wer letztendlich die Behandlung bezahlt.
Womit wir wieder bei der ersten Antwort wären. Und das Formular E 106 gibt es nicht mehr, zumindest nicht mehr bei der AOK, weil die umgestellt haben (seit etwa 2010). Auf der Rückseite der Versichertenkarte befindet sich jetzt die wörtlich "Europäische Krankenversicherungskarte"
Das habe ich ja nie bezweifelt. Hier geht es allerdings nicht um eine Deutsche Krankenversicherung wie die AOK sondern um eine Französische. Soweit ich weiss, haben diese noch nicht auf die Europäische Krankenversichertenkarte umgestellt. Daher wird das Formular E106 noch von Deutschen Krankenkassen entgegengenommen. Lasse mich aber gerne korrigieren wenn Frankreich diese Karte ebenfalls bereits eingeführt hat.
Man kann in dem Land zu einem Arzt gehen in der man eine Krankenversicherung hat.
Natürlich kann man als Deutscher auch zu einem Deutschen Arzt gehen,allerdings muss man die Versicherungstechnischen Abschlüsse berücksichtigen ansonsen kann es sehr teuer werden. aber in jedem land kann man zusatzversicherungen abschliessen die im gesamten Europäischen ausland zum tragen kommen.
Natürlich kann man als Deutscher auch zu einem Deutschen Arzt gehen,allerdings muss man die Versicherungstechnischen Abschlüsse berücksichtigen ansonsen kann es sehr teuer werden. aber in jedem land kann man zusatzversicherungen abschliessen die im gesamten Europäischen ausland zum tragen kommen.
Ja natürlich, wenn Sie eine Deutsche Krankenversicherung haben geht das schon. Eine Privatversicherung lohnt sich da bestimmt. Jedoch wenn Sie keine Deutsche oder Privatversicherung haben bezahlt das außer Ihnen niemand. Hier ist kein Sozialamt zuständig. Sie müssten in solch einem Fall alles selbst bezahlen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber wie Sie sich versichern sollen.