SirGerd
Ich mache mich ziemliche Sorgen wegen der Energiekosten meiner Wohnung, da ich irgendwie nicht so recht glaube, dass die Rechnungen, die ich bekomme, ehrlich sind. Wie kann man aber die Heizung ablesen? Ich habe das bisher noch nie gemacht.
Antworten (4)
Du hast (in eigentlich allen Häusern) im Keller das Zählergerät, mit dem dein Stromverbrauch gemessen wird. Am besten überprüfst du den Stand zwischen zwei Abrechnungszeiträumen und vergleichst ihn mit deiner Rechnung. Aber vertu dich nicht, ich kann´s manchmal auch nicht glauben, aber Strom ist LUXUS und teuer!
Wir haben Gasheizung im Haus, am Haus steht der Gaszähler, da lese ich einmal jährlich den Zählerstand ab, sobald uns EWE per Postkarte die Aufforderung schickt. Ich trage den aktuellen Zählerstand ein, danach berechnen sich die monatlichen Abschlagsbeträge. Letztes Jahr haben wir Geld zurückbekommen, hatten zuviel gezahlt. Lässt sich alles nachrechnen.
Das kommt doch ganz darauf an, was Du für ein System hast. Wenn kein digitaler Zähler vorhanden ist, an dem der Verbrauch genau abzulesen ist, ist das blöd. Wir haben an den Heizkörpern direkt die Zähler so mit Flüssigkeit. Da schaue ich dann immer drauf (Skala), wie wir liegen. Über die Jahre, weiß man ja so ungefähr, was man verbraucht.
Der Energeiverbrauch jeder Nutzungseinheit (Wohnung) muß separat erfaßbar sein, dies schreibt der Geserzgeber vor. In Mehrfamilienwohnhäusern ist es i.d.R. so, daß der Mieter lediglich den Strom, der in der Wohnung verbraucht wird, unmittelbar mit dem Versorgungsunternehmen abrechnet. Die Kosten für den Strom für gemeinschaftlich genutzte Anlagen, wie z.B. Treppenhaus, Keller, Tiefgarage, sowie für das das verbrauchte Warmwasser und Kaltwasser, wie auch für die Heizenergie, werden nach Verbrauch und diversen Verteilerschlüsseln auf die Wohnungen umgelegt. In der Regel in der Heizkostenabrechnung, die von einem Wärmemessdienst nach gesetzlichen Vorgaben erstellt wird und anschließend mit der Nebenkostenabrechnung von der Hausverwaltung an Mieter und Eigentümer ausgehändigt wird. Bei Unklarheiten bei der Hausverwaltung oder beim Vermieter nachfragen!