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Der Bezirksschornsteinfeger erteilt dazu die Genehmigung (oder auch nicht), jedenfalls ist er der Ansprechpartner. Empfehlenswert, weil sicherer, sind raumluftunabhängige Systeme.
Wenn der Außenwandheizer an einer gemieteten Wohnimmobilie installiert werden soll, so muss man sich zwingend notwendig die Einverständniserklärung des Vermieters einholen, bevor man mit der Planung und den Arbeiten beginnt. Außenwandheizer haben ggf. vom ortsansässigen Schornsteinfegermeister abgenommen zu werden.
Ein Außenwandheizer muss unter Umständen durch den ortsansässigen Schornsteinfegermeister abgenommen werden, ob er sich ggf. auf leicht brennbarer Fläche befindet, eine Edelstahlplatte darunter montiert werden muss etc. Sollte der Außenwandheizer an einer gemieteten Immobilie installiert werden, so hat man zusätzlich selbstverständlich die Genehmigung des Vermieters einzuholen.
Wird die Außenwandheizung in einem Mietgebäude eingebaut, benötigen Sie die Genehmigung des Vermieters. Bei Einbau der Außenwandheizung im Eigentum wird nur die Genehmigung bezüglich der Abgaswerte benötigt. Sind die Abgaswerte in Ordnung, steht einem Einbau der Außenwandheizung nichts mehr im Weg. Vorausgesetzt, das Gerät ist nicht überaltert. Für alte Geräte besteht nur mehr Bestandsschutz. Die Genehmigung erhalten Sie über Abnahme durch den Schornsteinfeger.