Frabecker222
Muss ich mir den Betrieb einer Solaranlage auf dem eigenen Hausdach genehmigen lassen? Wenn ja, von wem?
Antworten (3)
Je nach Bundesland und dem entsprechenden Landesbaurecht kann es möglich sein, dass Sie zur Errichtung einer Solaranalge auf dem Hausdach eine Baugenehmigung benötigen. Die Gesetzeslage in diesem Bezug ist relativ schwammig, sodass auf jeden Fall zu empfehlen ist, sich vor Kauf bzw. Bau, beim Bauamt zu erkundingen. Auch wenn die Anlage nicht genehmigt werden muss, ist der Bauherr für die Einhaltung aller Vorschriften verantwortlich.
Solaranlagen sind genehmigungsfrei, wenn sie an der Fassade, auf einem Flachdach oder in der Dachfläche eingebaut werden. Manche Bundesländer bestehen auf einer Genehmigung der Baumaßnahme, wenn die Bauteile nach dem Einbau aus dem Baukörper hervorspringen. Örtliche Bebauungspläne oder Vorschriften für denkmalgeschützte Gebäude machen teilweise besondere Genehmigungen nötig. Für die Beantragung und Genehmigung von Solaranlagen ist das Bauordnungsamt oder bei Baudenkmälern das Denkmalschutzamt zuständig.
Solaranlage an Dach- und Fassadenfläche sind grundsätzlich genehmigungsfrei, jedoch haben viele Kommunen Regeln zum Aufstellen von Solaranlagen festgelegt. Die Solaranalgen müssen häufig standsicher aufgebaut sein und dürfen keinen verunstaltenden Charakter haben. Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen gelten gesonderte Regeln. Es muss eine Genehmigung beim Amt für Denkmalschutz eingeholt werden, diese wird in der Regel auch erteilt, wenn die Anlage von der Straße nicht einsehbar ist und möglichst versteckt aufgebaut wird.