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Ich denke, es ist nicht die Baumhöhe, sondern der Stammdurchmesser. Das kann aber örtlich verschieden sein.
@ing793: Na, da rechne nochmal nach. 80 cm Umfang ergeben einen Durchmesser von ~25,5 cm, oder anders, ein Durchmesser von 13 cm ergibt einen Umfang von ~40,85 cm. Kann es sein, dass du Durchmesser und Radius verwechselt hast? *g*
Dazu sollte man sich immer bei der jeweiligen Satzung seiner Gemeinde erkundigen, weil das wirklich unterschiedlich geregelt ist. Oftmals geht es auch eher um den Durchmesser als die Gesamthöhe. Wenn man dagegen vertößt, kann übrigens eine Strafe um die 5.000 Euro drohen.
Nicht die Höhe, sondern die Breite ist in erster Linie entscheidend. Nadelhölzer sind davon aber nicht betroffen. Hat man sehr hohe Bäume oder ist eine Straße in der Nähe, sollte man vorsichtshalber das Fällen anmelden. Probleme gibt es dann eher nicht, eventuell aber Hilfe, wenn eine Straße vorübergehend gesperrt werden muss.
@J.J.Äger: Es steht alles schon da. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Was heißt denn "Breite" in Bezug auf einen Baum?
Korrekt ist ein einziges Maß, und das ist der Stammdurchmesser. Wo dieser Durchmesser gemessen wird, ist auch schon erwähnt.
Also wieder nur BlubBlub.
Korrekt ist ein einziges Maß, und das ist der Stammdurchmesser. Wo dieser Durchmesser gemessen wird, ist auch schon erwähnt.
Also wieder nur BlubBlub.
Maßgeblich ist dafür nicht die Höhe des Baums, sondern der Umfang des Stammes. Der wird in etwa 1,30 m Höhe gemessen. In Berlin brauchst Du ab einem Durchmeser von 80 cm und in Brandenburg von 60 cm eine Genehmigung. Außerdem muss dann eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Schau mal im Naturschutzgesetz von Deinem Bundesland nach oder frag im zuständigen Amt nach.