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Nils Huber

Bis zu welcher Höhe kann ich auf meinem Grundstück ohne Genehmigung Bäume entfernen?

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Antworten (9)
bh_roth
Ich denke, es ist nicht die Baumhöhe, sondern der Stammdurchmesser. Das kann aber örtlich verschieden sein.
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bh_roth
@ing793: Na, da rechne nochmal nach. 80 cm Umfang ergeben einen Durchmesser von ~25,5 cm, oder anders, ein Durchmesser von 13 cm ergibt einen Umfang von ~40,85 cm. Kann es sein, dass du Durchmesser und Radius verwechselt hast? *g*
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bh_roth
Es ist so spät, dass es schon wieder früh ist!
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ronnyroh392
Dazu sollte man sich immer bei der jeweiligen Satzung seiner Gemeinde erkundigen, weil das wirklich unterschiedlich geregelt ist. Oftmals geht es auch eher um den Durchmesser als die Gesamthöhe. Wenn man dagegen vertößt, kann übrigens eine Strafe um die 5.000 Euro drohen.
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J.J.Äger
Nicht die Höhe, sondern die Breite ist in erster Linie entscheidend. Nadelhölzer sind davon aber nicht betroffen. Hat man sehr hohe Bäume oder ist eine Straße in der Nähe, sollte man vorsichtshalber das Fällen anmelden. Probleme gibt es dann eher nicht, eventuell aber Hilfe, wenn eine Straße vorübergehend gesperrt werden muss.
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Oberguru
Fragst du Ordnungsamt, Hase.
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bh_roth
@J.J.Äger: Es steht alles schon da. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Was heißt denn "Breite" in Bezug auf einen Baum?
Korrekt ist ein einziges Maß, und das ist der Stammdurchmesser. Wo dieser Durchmesser gemessen wird, ist auch schon erwähnt.
Also wieder nur BlubBlub.
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Noelnoel31
Maßgeblich ist dafür nicht die Höhe des Baums, sondern der Umfang des Stammes. Der wird in etwa 1,30 m Höhe gemessen. In Berlin brauchst Du ab einem Durchmeser von 80 cm und in Brandenburg von 60 cm eine Genehmigung. Außerdem muss dann eine Ersatzpflanzung vorgenommen werden. Schau mal im Naturschutzgesetz von Deinem Bundesland nach oder frag im zuständigen Amt nach.
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itsalltitts
dm inschinör ist nichts zu schwör
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