wowa3489
Ich soll bei Nachbarn im Urlaub die Zimmerpflanzen pflegen. Was muss ich beachten (auch rechtlich)?
Antworten (4)
Naja, eigentlich basiert dieser Auftrag auf Vertrauen - würde ich mal meinen. Aber du kannst ja einen Bekannten von deinen Nachbarn bitten als Zeuge dabei zu sein. So wärst du rechtlich gesehen gesichert. Ansonsten würde ich mir das überlegen, wenn du dir jetzt schon um rechtliche Belange Gedanken machst!
Bei Gefälligkeiten muss man nicht für leichte Fahrlässigkeit haften. Die Rechtsprechung geht insoweit von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus. Wenn bei allzu sportlichem Blumengießen was zu Bruch geht, dann sollte das sowieso Deine Haftpflichtversicherung übernehmen. In dem Fall ist dann auch leichte Fahrlässigkeit nicht von der Haftung ausgenommen.
Auf keinen Fall das Gießen vergessen, sonst werden die Nachbarn sauer, das müsste aber selbstverständlich sein. Dann die Wohnung- oder Haustür nicht nur zuziehen, sondern auf jeden Fall abschließen, am besten doppelt, sonst gibt es Probleme mit der Versicherung, falls jemand einbricht. Und gut auf den Schlüssel aufpassen, ein Verlust kann bei Sicherheitsschlössern teuer werden.
Na du solltest schon darauf achten, dass du dabei nichts kaputt machst. Sollte eine Pflanze eingehen, obwohl du immer da warst, dann kann dir eigentlich nichts passieren. Außerdem kannst du ja deinen Nachbarn fragen, nach welchen Kriterien er die Pflege möchte.