Hellhörige Wohnung Lärm von oben
Hallo, ich habe ein riesen Problem mit meiner Nachbarin. Ich wohne in einer Mietwohnung ( 4 Parteien-Haus; jede Etage eine Wohnung und dazu andere Vermieter; Haus ist 25 Jahre alt) seit 16 Jahren. Ich Wochenende in 2 OG. Das Haus war immer sehr hellhörig aber niemanden hatte dass gestört. Ich bin damals mit 3 kleinen Kindern eingezogen und im Haus waren auch welche. Jetzt sind die fast erwachsen. Meine Nachbarn mit Kind ( 1 OG) haben ihre Wohnung verkauft. Dann sind neue Eigentümer gekommen auch mit kleinen Kindern. Wir haben uns immer gehört aber war auch kein Problem. Außer Piano üben am Sonntag frühmorgens. Haben aber geklärt. Dann die Nachbarn haben einen Haus gekauft und das Wohnung vermietet. Neue Mitter ( Mutter, erwachsene Tochter und jugendliches Sohn). Am Anfang war alles in Ordnung, mit der Zeit aber nicht mehr ( seit fast 2 Jahren). Wir haben noch ein Kind bekommen ( gerade fast 3 Jahre alt). Und hat angefangen. Immer Beschwerden... Wir sind zu laut, Kind läuft zu laut, Kind lacht usw. In allen Wohnungen sind durchgehend Fliesen und um die Nachbarn weniger zu stressen haben wir in Wohnzimmer und Flur ( die ohne Tür verbunden sind) Teppiche ausgelegt. Leider die Nachbarin von unten ist sehr Modern angerichtet ( in Wohnzimmer keine Schränke, keine Teppiche, keine Bilder). Macht ständig Stress weil wir zu laut laufen ( hauptsächlich die kleine). Wir achten schon darauf dass sie nicht zu laut ist ( hat kein Bobbycar, darf kein Ball spielen, springen, hüpfen auch nicht wirklich und wenn ja dann nie Abends). Spätestens um 22 Uhr ist bei uns ruhe. Manchmal haben wir Besuch (4-5 mal im Jahr) dann könnte länger werden bis 23-24) im Zimmerlautstärke ( ohne Musik, ohne Krach). Da gibt's auch den gleichen Problem ( unsere Schritte). Wir haben mehrmals gesprochen mit der Nachbarin Bring aber nix. Jetzt verlangt Sie noch von uns das wir unsere Tochter ruhig halten zwischen 12-15 Uhr ( keine Lauf/Spiel Geräusche) Nachbarin kommt zu Mittagspause aus der Arbeit und dann ab 19-7 Uhr. Weil ihr Sohn (16 Jahre) kann nicht schlafen. Wtf. Es tut mir leid, bin bisschen gestresst. Heute war wieder Streit weil Freitag Abend und Samstag Vormittag waren bei uns Geste und war für Sie zu laut. Jetzt droht Sie mir mit Anzeigen und fristlosen Kündigung. Wie kann ich die Situation regeln? Meine Vermieter stehen hinter mir. Ihre Vermieter wollen nicht investieren in eine Schallisolierung. Eine Pat-Situation. Bitte um Rat.
Antworten (3)
Alles Käse. Ein Mieter kann keinem anderen Mieter mit fristloser Kündigung drohen. Eine Wohnung heißt Wohnung, weil man da wohnt. Also der Anzeige gelassen entgegensehen. Wenn man nur wohnt, ist die Beweislage schwierig, was an Geräuschpegel über die Wohngeräusche hinausgehen. Wenn alles normal ist, Augen, Ohren zu und entspannen.
Die anderen Mieter können gar nichts verlangen. Eine Anzeige wegen ruhestörenden Lärms ist bei normaler Nutzung der Wohnung, wozu auch ein gewisser Lärmpegel durch Kinder gehört, völlig nutzlos. Lass sie ihre Anzeige machen, denn sie wird folgenlos bleiben, es sei denn, jemand wirft nächstens den Staubsauger an oder dreht die Musik laut. Wenn es nur die Schritte sind, dann kannst du um des lieben Friedens willen in Filzpantoffel investieren. Wenn es den Mitmietern zu laut ist, müssen sie halt ausziehen.
Der gesetzlich im Bau geschuldete Schallschutz im Mehrfamileinwohnhaus resultiert noch aus der preussischen Bauordnung und soll die gesundheit des Volkes schützen. Die Anforderungen sind insgesamt recht niedrig. In einem 25 Jahre alten Wohngbäude sollte der bauliche Schallschutz aber eigentlich ausreichend sein, dass keine Partei die andere zu stark beinträchtigt.
Totenstille gibt es im Grab, aber keinesfalls in einem Mehrfamilienwohnhaus! Das hat die Justiz erkannt und die Gerichte urteilen in aller Regeln auch entsprechend.
Insbesondere lachend, weinende, spielende Kinder gehören zum täglichen Leben, dadurch entstehende Geräusche / Lärm sind hinzunehmen, solange sich das im üblichen Rahmen bewegt.
Für den baulichen Schallschutz der Decken (zu laut Laufen) ist sind die Eigentümer der Wohnungen verantwortlich , nicht die Mieter. Man kann das laufgeräusch aber recht gut mindern, wenn man Hausschuhe trägt, die das geräusch beim Auftreffen der Ferse auf dem Boden dämpfen und die Entstehnung von Trittschall dadurch mindern.
Totenstille gibt es im Grab, aber keinesfalls in einem Mehrfamilienwohnhaus! Das hat die Justiz erkannt und die Gerichte urteilen in aller Regeln auch entsprechend.
Insbesondere lachend, weinende, spielende Kinder gehören zum täglichen Leben, dadurch entstehende Geräusche / Lärm sind hinzunehmen, solange sich das im üblichen Rahmen bewegt.
Für den baulichen Schallschutz der Decken (zu laut Laufen) ist sind die Eigentümer der Wohnungen verantwortlich , nicht die Mieter. Man kann das laufgeräusch aber recht gut mindern, wenn man Hausschuhe trägt, die das geräusch beim Auftreffen der Ferse auf dem Boden dämpfen und die Entstehnung von Trittschall dadurch mindern.