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Gast

Falsch parken/rechtswidrig

Hallo zusammen,

mein Freund und ich parken seit geräumiger Zeit vor einer Doppelhaushälfte die hier neu entstand.

Rechts und links quasi vom Haus sind die Einfahrten/Ausfahrten und in der Mitte sind die Hausaufgänge*. Die Hausaufgänge enden auch nicht mit einem Gehweg, denn da ist keiner. Der Hausaufgang endet quasi mit der Straße.

Ich und mein Freund stehen immer in der Mitte des Hauses und damit ein wenig vor den Hausaufgängen.

Vor kurzem sind nun welche dort eingezogen (haben die Häuser gekauft) und machen nun ziemlich Stress dass wir uns gefälligst einen anderen Parkplatz suchen.

Machen wir wenn wir dort parken irgendwas falsch? Wir parken weder auf deren Wegen noch vor den Ausfahrten, sondern nur vor den Hausaufgängen. Wir achten auch wirklich immer drauf dass genug Platz zu den Ausfahrten gehalten wird.

Erst steckten sie uns einen Zettel dran und jetzt stellten sie ein Schild auf, dass jeder der dort parkt kostenpflichtig abgeschleppt wird.

Haben wir irgendwas zu befürchten?

*Hausaufgänge= ein kurzer schmaler Weg zur Eingangstür hin
Frage beantworten Frage Nummer 3000288307 Frage melden

Antworten (16)
wokk
Unter Umständen ist die Gemeinde noch nicht mit der Urbanisation fertig, weil eine Strasse normalerweise einen Bürgersteig hat. Also diesbezüglich in der Gemeindeverwaltung nachfragen und aus deren Antwort die richtigen Schlüsse ziehen.
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ingSND
Die Antwort darauf ist sehr kurz:
Nein
Es ist eine öffentliche Straße und private Schilder sind völlig irrelevant. Ihr dürft da parken, ohne dass die Nachbarn Euch abschleppen lassen dürfen.
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wokk
ingSND ich gebe dir absolut recht. Dummerweise weiss niemand, ob da jemand um 2 Uhr morgens dein Auto zerkratzt!
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rayer
Ohne die vorherigen Antworten zu bemängeln, hätte ich noch einen Tipp, da erwähnt wird, etwas vor den Eingängen zu stehen.
Parkt bündig zu den Ausfahrten, das darf man sicher und lasst den Hausaufgang komplett frei. Da muss ein Rollstuhl raus und reinkönnen. Man geht pauschal von 90cm aus.
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rayer
90cm Durchgang, nicht Abstand.
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joeman
Öffentlicher Parkraum, das aufgestellte Schild ist illegal. Wir hatten einen ähnlichen Fall und haben die Polizei gerufen, rate ich euch auch.
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wokk
Ha - so macht man sich Freunde fürs Leben. Allerdings ohne Wohlfühlfaktor!
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rayer
Leider ist das nicht richtig. Ich kann so lange das nicht ein offizielles Verkehrsschild ist, an mein Haus hinschreiben, was mir einfällt. Lasse ich allerdings abschleppen, wird es für den teuer, der den Abschleppdienst beauftragt.
Echte Verkehrsschilder aufstellen ohne Genehmigung ist Amtsanmaßung und wird auch geahndet.
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Hefe
Wokk und Gast: Ich bin in einem Haus aufgewachsen, das zusammen mit der Straße vor dem 2. Weltkrieg entstand. Das ist eine schmale Straße, mit nur einem Gehweg auf einer Seite. SUVS gab es damals nur als Panzer. Das Haus stand an der Seite ohne Gehweg, mit kleinem Garten. Es gibt in meiner Stadt viele dieser Straßen. Vermutlich parkt unser Gast in so einer Straße Als ich Kind war rannte ich auf die Straße direkt in einen vorbeiradelnden Radler. Auch auf Kinder sollte Mensch beim Anfahren und Parken aufpassen.
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wokk
Hmmmm - Gast wohnt allerdings in einer Strasse mit Neubauten!
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rayer
Eine Straße mit Neubauten bedeutet allerdings nicht Neubaugebiet oder neue Straße.
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Skorti
Gast schrieb aber, dass er vor den Hausaufgängen parken würde, nicht den Hauseingängen. Also ist die Situation, egal ob Neubaugebiet oder Neubauten im schon länger bebauten Wohngebiet, auszuschließen.
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Vandit
Wenn die Aus- und Einfahrten problemlos zu erreichen sind, d.h. die Straße generell breit genug und auch das Einbiegen in und aus den Zufahrten möglich ist, dann macht Ihr sicher nichts falsch.

Eine andere Sache ist das gute Auskommen mit den Nachbarn. Wie wäre es denn, einfach mal das Gespräch zu suchen und zu klären worum es den neuen Nachbarn überhaupt geht?

Das Aufstellen von eigenen Verkehrsschildern ist auch im eigenen Garten (und auf der Straße schon gar nicht) nicht erlaubt, wenn sie Auswirkungen auf den öffentlichen Straßenverkehr haben können.
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micle
Der § 12 der Straßenverkehrsordnung regelt, dass das Parken vor Grundstücksein- /ausfahrten unzulässig ist. In schmalen Straßen gilt das auch gegenüber. Nach §1 erfordert die Teilnahme am Straßenverkehr unter anderem gegenseitige Rücksichtnahme. Daher wäre ich mir beim Parken vor Hauszugängen nicht sicher, soweit diese nicht uneingeschränkt benutzt werden können.
Klärung kann eine Anfrage bei der Gemeindeverwaltung bzw. beim zuständigen Ordnungsamt bringen.
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Hefe
Gast: Blockierst Du ein Eingang für Feuerwehr, Notarzt etc.? Die können sich noch nicht zu den Haustüren beamen. Im Ernstfall riskiert Ihr eine Anzeige der Stadt.
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umjo2.1
Ach was, Lipiputaner, Gast kann nicht antworten? Der/die meldet sich zu diesem Zweck hier an und gut isses!
Und wenn du feststellst, jede Antwort sei "spekulativ und ... sinnlos":
Erkläre doch mal schlüssig, wie du deine 'Antwort' klassifizieren würdest!

Die Antwort z.B. von ingSND ist in ihrer Klarheit nicht zu toppen!

Und, um dir höchst vorsorglich den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Ich selbst lebe in der Nachbarschaft von Häusern in einer verkehrsberuhigten Straße (vulgo 'Spielstraße'), welche genau den Beschreibungen von Gast entsprechen.
Das Parken unter Meidung der dortigen Zufahrten ist die Regel und wird auch von keinem Neuzuzug, schon garnicht mit eigener Beschilderung, in Frage gestellt!
Daher: Gast, du hast bei diesem Parkverhalten nichts zu befürchten (ggf. aber von Neu-Nachbarn mit Platzhirsch-Gehabe)!
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