kuhnkatta23
Ich studiere in Kiel, aber ich schlafe dort nur drei Tage die Woche und bin dann in Bremen. Wo ist mein ständiger Wohnsitz?
Antworten (4)
Der Hauptwohnsitz ist da, wo sie mehr Zeit verbringen (imho mehr als 6 Monate pro Jahr), außer, Sie sind verheiratet - dann ist Ihr Hauptwohnsitz da, wo die Ehewohnung ist, unabhängig davon, ob Sie da tatsächlich mehr Zeit verbringen als in Ihrem Zweitwohnsitz (z. B. bei Fernbeziehungen).
Wenn Sie also nur zum Studieren in Kiel sind, und in der Vorlesungsfreien Zeit und an den verbleibenden 4 Tagen die Woche in Bremen, ist Bremen Ihr Hauptwohnsitz.
Wenn Sie also nur zum Studieren in Kiel sind, und in der Vorlesungsfreien Zeit und an den verbleibenden 4 Tagen die Woche in Bremen, ist Bremen Ihr Hauptwohnsitz.
Wenn es sich um ein melderechtliches Problem handelt ist dein HAUPTwohnsitz dort, wo Du dich überwiegend aufhältst.
Wenn es sich um steuerrechtliche Fragen handelt, nennt sich das "Mittelpunkt der Lebensinteressen" - und der kann (z.B. wenn dein Lebensgefährte/Ehepartner in Bremen wohnt) durchaus auch am anderen Wohnort sein.
Und wenn es um BaFöG geht ist die Frage meines Wissens eh nur für die Erreichbarkeit auf dem Postweg erheblich (solange sich die Wohnungen in Deutschland befinden).
Wenn es sich um steuerrechtliche Fragen handelt, nennt sich das "Mittelpunkt der Lebensinteressen" - und der kann (z.B. wenn dein Lebensgefährte/Ehepartner in Bremen wohnt) durchaus auch am anderen Wohnort sein.
Und wenn es um BaFöG geht ist die Frage meines Wissens eh nur für die Erreichbarkeit auf dem Postweg erheblich (solange sich die Wohnungen in Deutschland befinden).
Es kommt darauf an, in welcher Gemeinde du gemeldet bist. Dort wo du dauerhaft wohnst. Wenn du woanders eine Wohnung hast, ist dies ein zweiter dauerhafter Aufenthaltsort, der dich vielerorts zur Entrichtung einer Zweitwohnungssteuer verpflichtet. In diesem Fall solltest du dich dort als Einwohner anmelden. So vermeidest du die Steuerpflicht.
Der ständige Wohnsitz ist vor allem der, den man als solchen bei der Behörde gemeldet hat. Dabei behalten Studenten meist den alten Wohnort als 1. und damit ständigen Wohnsitz und den Studienort als 2. Wohnsitz, denn man hält sich nur für das Studium dort auf.