MikoBlankito
Ich werde demnächst ein Testament schreiben. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich dies bei einem Notar hinterlegen möchte?
Antworten (4)
Generell fallen zwei Gebührenarten an: 1. Du zahlst eine einmalige Verwaltungsgebühr. 2. Du zahlst die Gebühr für das Testament selbst - dabei ist ein gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag doppelt so teuer wie ein einfaches Testament. Die Höhe beider Gebühren wiederum ist abhängig von der Höhe des Nachlasses. Auf die Gebühren kommt dann noch die MwSt von 19 % drauf.
Ich schließe mich meinem Vorredner an und möchte noch hinzufügen: Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Nachlasses (zu vererbendes Vermögen).
Der Notar nimmt zusätzlich zu der Gebühr noch Umsatzsteuer, günstiger wird es, wenn Sie ihr Testament selbst erstellen und dann bei dem Wohnort-Amtsgericht hinterlegen.
Das Gericht nimmt nämlich keine USt.
Der Notar nimmt zusätzlich zu der Gebühr noch Umsatzsteuer, günstiger wird es, wenn Sie ihr Testament selbst erstellen und dann bei dem Wohnort-Amtsgericht hinterlegen.
Das Gericht nimmt nämlich keine USt.
Ich möchte meinen, dass das abhängig vom Wert des Vermögens ist. Aber so genau weiss ich das nicht. Bei einer Summe von etwa 50.000,00 € mußte ich meinem Bekannten 102,00 € zahlen. Frag doch einfach im Vorfeld beim Notar an. Die können DIr das am besten sagen und vor allen Dingen auch EMpfehlungen geben, ob sich das überhaupt lohnt.
Die Notarkosten sind gesetzlich festgelegt. Sie richten sich nach der Höhe des Erbes wie Geld, beziehungsweise nach dem Tageswert von Objekten wie Häusern. Hast Du beispielsweise 50 000 € zu vererben, musst Du nur für die Beurkundung 132 € bezahlen. Willst Du zusätzlich noch einen Testamentsvollstrecker benennen, kostet das noch einmal 66 €.