bobbaisfat007
Ich will den Vertrag, bevor mein Bausparvertrag zuteilungsreif ist, auflösen. Mit welchem Verlust muss man pauschal rechnen?
Antworten (3)
Grundsätzlich muss man bei vorzeitiger Auflösung des Bausparvertrages damit rechnen, dass man keinerlei Zulagen ausgezahlt bekommt, sondern lediglich das, was man auch wirklich eingezahlt und angespart hat. Sollte es sich um sog. Riester-Bauen handeln, dann wird es komplizierter. Dann müssen die staatlichen Zulagen sogar zurückgezahlt werden.
Für Bausparverträge bekommt man jedes Jahr einen Kontoauszug zugesandt, auf dem man erkennen kann, wie hoch die angesparte Summe ist. Diese Summe wäre das, was man bei vorheriger Auflösung ausgezahlt bekommen könnte. Falls es ein Bau Riester Vertrag gewesen sein sollte, so geht von der Summe noch einiges an Fördermitteln runter, die man zurückzuzahlen hätte. Ansonsten kann man davon ausgehen, dass man das Geld zurückbekommt, was man eingezahlt hat, allerdings auch keine Zulage oder dergleichen.
Möchte man einen Bausparvertrag auflösen, ehe er zuteilungsreif ist, sollte mit einem Verlust gerechnet werden. Generell ist in dem Vertrag angegeben, wie hoch der Verlust sein kann. Wichtig hierbei ist die Entwicklung des Vertrages in den Jahren, in denen der Bausparvertrag lief. Der Versicherungsvertreter, der diesen Vertrag abgeschlossen hat oder die entsprechende Bank kann konkrete Angaben machen.