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lolok23önig

Ich würde gerne für meine Wohnung einen Nutzungsänderungsantrag stellen, hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

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Antworten (4)
derJaeger
Zuerst empfiehlt es sich bei der Gemeinde nachzufragen welche Bebauung in dem Gebiet angedacht ist. Es gibt zwar immer weniger reine Wohn- oder Gewerbegebiete, aber diese Auskunft hilft schon weiter. Dann muss man einen Antrag stellen beim Bauamt. Dabei kann es hilfreich sein, bereits die Bestätigung der Nachbarn zu haben, dass sie keine Einwände haben.
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SchmitzyJo
Wenn man eine Nutzungsänderung beantragen will, weil man zum Beispiel in seinem privat genutzten Wohnraum auch ein Gewerbe, wie zum Beispiel eine Kanzlei oder Praxis, betreiben möchte, so muss als allererstes der Vermieter dem zustimmen. Es ist Sache des Eigentümers, den Antrag auf Änderung zu stellen.
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HaraRiroBa
Wenn eine Wohnung teilweise für gewerbliche Zwecke genutzt werden soll, muß bei der Stadtverwaltung ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt werden.
Je nach Art der Nutzung wird z.B. die Schaffung von Stellplätzen für die Kunden gefordert, wenn Publikumsverkehr durch die gewerbliche Nutzung entsteht.
Auch mit dem Hauseigentümer, den Mietnachbarn oder Miteigentümern eines Hauses mit Eigentumswohnungen ist eine Zustimmung zu vereinbaren.
Die Teilungserklärung eines Hauses mit Eigentumswohnungen kann eine gewerbliche Nutzung untersagen oder die Erfüllung bestimmter Auflagen fordern.
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micle
HaraRiroBa hat es auf den Punkt gebracht.
Neben den baurechtlich relevanten Fragen, die manchmal schon eine unüberwindliche Hürde darstellen, muß die Teilungserklärung die Umnutzung zulassen oder sie sollte zumindest eine gewerbliche Nutzung nicht ausschließen. Weiterhin sollten die anderen Miteigentümer mitmachen wenn der Hausfrieden gewahrt bleiben soll. Wenn Angestellt dort arbeiten sollen, müssen die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt sein.
Speziell für Freiberufler, wie z.B. Übersetzer oder Ingenieure, mit wenig Personal und kaum Publikumsverkehr, sind die Aussichten für eine erfolgreiche Nutzungsänderung oft gar nicht so schlecht.
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